Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, MdB kündigte heute bei der "Zukunftskonferenz Künstlersozialversicherung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Absenkung der Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2017 von 5,2 % auf 4,8 % an.
Die Künstlersozialabgabe muss von Unternehmen und Institutionen entrichtet werden, die Aufträge an freiberufliche Künstler und Publizisten vergeben. Bezugsgröße sind die im Vorjahr gezahlten Honorare. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes aus dem Jahr 2014 wurde die gesetzliche Voraussetzung geschaffen, dass die Deutsche Rentenversicherung bei den abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen regelmäßig die korrekte Abführung der verpflichtenden Künstlersozialabgabe prüft. Die in der Künstlersozialversicherung versicherten Künstler und Publizisten zahlen die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, die abgabepflichtigen Unternehmen und Institutionen 30% und der Bund mit dem Bundeszuschuss 20%.
Bundesministerin Andrea Nahles, MdB sicherte weiter zu, dass, sollte die Künstlersozialversicherung aufgrund der Umbrüche durch die Digitalisierung und vermehrte Selbstvermarktung in eine Schieflage kommen, sie sich eine Erhöhung des Bundeszuschusses in der nächsten Legislaturperiode vorstellen könnte.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Absenkung des Künstlersozialabgabesatzes von 5,2% auf 4,8% im kommenden Jahr ist eine sehr gute Nachricht für alle abgabepflichtigen Unternehmen. Hier zeigt sich, dass die Reform der Künstlersozialversicherung Anfang der Legislaturperiode erfolgreich ist. Dass Bundesministerin Nahles die Tür für eine mögliche Erhöhung des Bundeszuschusses in der nächsten Legislaturperiode geöffnet hat, ist eine ebenso gute Nachricht. Sie zeigen, dass die soziale Absicherung der Künstler und Publizisten ein wichtiges Anliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist. Das ist eine erfreuliche Nachricht."