Das Europaparlament wird am 10. September erneut über die geplante EU-Richtlinie für das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt abstimmen. Der Deutsche Musikrat appelliert an die Abgeordneten, für ein schnelles Inkrafttreten der Richtlinie zu sorgen. Die Kreativen müssen endlich angemessen an den Erlösen beteiligt werden, die durch die Bereitstellung ihrer Werke auf Internetplattformen erwirtschaftet werden.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Jede Werknutzung muss unabhängig von der Plattform angemessen vergütet werden. Diese Grundüberzeugung ist gerade im Digitalen Zeitalter wichtiger denn je, wenn wir die kulturelle Vielfalt im Netz nicht gefährden wollen. Das Netz lebt in erster Linie von seinen Inhalten, nicht von seiner Infrastruktur. Kreatives Schaffen ermöglicht einen bedeutenden Teil der Inhalte, die das Netz prägen und Gesellschaften beeinflussen. Leider wird im Vorfeld der erneuten Befassung im EU-Parlament eine in Teilen überemotionalisierte Debatte geführt, die nicht immer Sachkenntnis erkennen lässt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments ist ein intelligenter Lösungsvorschlag in dem Aushandlungsprozess unterschiedlicher Interessen. Wer die EU-Urheberrechtsreform zu verhindern sucht, spielt den Marktgiganten wie Google, YouTube, Facebook und Co. in die Hände und befördert prekäre Lebensverhältnisse Kreativschaffender.“

Der Deutsche Musikrat unterstützt den Appell "Der Entwurf des EU-Urheberrechts schützt die kulturelle Vielfalt und ist keine Zensur“, mit dem die Landesmusikräte Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Thüringen, sowie der Kulturrat Nordrhein-Westfalen, die Abgeordneten des Europaparlamentes dazu auffordern, der geplanten EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt zuzustimmen.

Das Europaparlament hatte sich in seiner Abstimmung am 05. Juli mit einer knappen Mehrheit gegen das vom Rechtsausschuss vorgeschlagene Verhandlungsmandat über die geplante EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ausgesprochen. Der Standpunkt des Parlaments soll nun auf der nächsten Plenartagung neu diskutiert und abgestimmt werden. Erst wenn das Parlament den Entwurf befürwortet hat, können die Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Europäischen Rat aufgenommen werden.

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