Die Mittel im Programm „Sonnenstunden“ werden auf mehr als 1 Million Euro aufgestockt. Möglich wird dies durch eine Förderbeteiligung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, sowie zusätzliche Mittel aus Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und der Kulturstiftung der Länder.
Das Programm „Sonnenstunden“ ermöglicht kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ soll Einrichtungen und Organisationen unterstützen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Zum Antragsschluss am 20. Mai 2022 hatten über 400 Einrichtungen eine Förderung beantragt, die bei weitem nicht alle berücksichtigt werden können. Die ersten Förderbescheide werden in den nächsten Tagen versendet.
Auf der jüngsten Sitzung des Stiftungsrates der Kulturstiftung der Länder hatten sowohl der Bund als auch das Land Nordrhein-Westfalen ihren Willen, „Sonnenstunden“ zu unterstützen, bekanntgegeben. Zuvor hatten sich bereits das Land Baden-Württemberg und private Spender zu einer Mitförderung bereiterklärt.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Wie so oft sind auch in diesem Krieg wieder vor allem Kinder und Jugendliche die Leidtragenden der sinnlosen Zerstörung und Gewalt. Aber auch die Kinder in der Ukraine haben ein Recht auf Zukunft und auf ein geborgenes Aufwachsen ohne Krieg. Deshalb ist mir das Programm ‚Sonnenstunden‘ ein echtes Herzensanliegen. Gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder unterstützen wir daher bundesweit die vielen, oft ehrenamtlich getragenen Projekte dabei, geflüchteten Kindern und Jugendlichen mit speziell für sie erstellten Kulturangeboten ein paar Lichtblicke in diesen düsteren Zeiten zu verschaffen.“
Dazu sagt Ina Brandes, Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und Vorsitzende der Kulturminister-Konferenz: „Die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine, die vor dem Krieg zu uns geflüchtet sind, haben Furchtbares erlebt. Wir wollen Ihnen helfen, diese schwere Zeit zu bewältigen und wieder nach vorne zu schauen. Mit den „Sonnenstunden“ können sie zumindest für eine gewisse Zeit bei uns eine Heimat finden, kreativ tätig werden und so persönliche Lichtblicke erleben. Ich bin dankbar, dass die KSL gemeinsam mit Bund und Ländern dieses Programm auf den Weg gebracht hat.“
Dazu Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Ich bin außerordentlich dankbar für den Schulterschluss von Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit den Ländern und die zusätzlichen Fördermittel durch den Beschluss des Stiftungsrats der Kulturstiftung der Länder und von Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa, des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen, der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt und der privaten Spender. Die Vielzahl der eingegangenen Förderanträge zeigt, dass das Programm an der richtigen Stelle ansetzt.“
Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ waren öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B. freie Theater, musikalische Ensembles oder Kulturfördervereine).
Gefördert werden Einzelveranstaltungen ebenso wie Veranstaltungsreihen. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro, die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Jede antragstellende Einrichtung oder Organisation darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung.
Das Förderprogramm „Sonnenstunden“ wird gefördert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien mit 500.000 Euro, der Kulturstiftung der Länder mit 200.000 Euro, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg mit 150.000 Euro, der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa mit 50.000 Euro, dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen mit 100.000 Euro, der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur in Sachsen-Anhalt mit 20.000 Euro, der Berliner Architektin Regine Leibinger und der National-Bank, deren Vorstandsvorsitzender, Dr. Thomas Lange, Mitglied im Kuratorium der Kulturstiftung der Länder ist.