Mit dem Programm „Sonnenstunden“ fördert die Kulturstiftung der Länder ab sofort kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die vor dem Krieg in ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind. „Sonnenstunden“ soll Einrichtungen und Organisationen unterstützen, situationsbezogen und zügig kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu konzipieren und umzusetzen. Antragsschluss für eine Förderung ist der 8. Mai 2022.

Petra Olschowski, Staatssekretärin im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, sagte: „Ich freue mich sehr, dass wir mit dem Sofortprogramm ‚Sonnenstunden‘ Einrichtungen und Organisationen dabei unterstützen können, kulturelle Angebote für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zeitnah zu entwickeln und anzubieten. Baden-Württemberg ist es wichtig, sich mit 100.000 Euro an dieser Initiative der ‚Kulturstiftung der Länder‘ zu beteiligen, um den jungen Geflüchteten die Möglichkeit zu geben, durch kulturelle Teilhabe und Partizipation das Erlebte zu verarbeiten und positive Momente für sich und mit anderen zu erleben.“

Absätze
„Wir hoffen, dass wir den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen so ein wenig Zuversicht schenken und ihre Erziehungsberechtigten zumindest zeitweise entlasten können.“
Autor
Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder

Dazu Prof. Dr. Markus Hilgert, Generalsekretär der Kulturstiftung der Länder: „Seit Wochen sind wir tief bewegt von den Bildern, die uns aus der Ukraine aber auch von den in Deutschland angekommen Geflüchteten erreichen. Wir blicken in die Gesichter von Kindern und Jugendlichen, die Schreckliches erleben und alles zurücklassen mussten. Mit dem Sofortprogramm ‚Sonnenstunden‘ will die Kulturstiftung der Länder diesen jungen Menschen zumindest kleine Lichtblicke und Momente des Durchatmens schenken, indem wir ihnen den Zugang zu kulturellen Angeboten ermöglichen. Wir hoffen, dass wir den aus der Ukraine geflüchteten Kindern und Jugendlichen so ein wenig Zuversicht schenken und ihre Erziehungsberechtigten zumindest zeitweise entlasten können. Daher erreichen uns hoffentlich zahlreiche Anträge von Einrichtungen und Organisationen, die Unterstützung bei der Finanzierung derartiger kultureller Angebote benötigen. Ganz besonders freut sich die Kulturstiftung der Länder über das Engagement der Berliner Architektin Regine Leibinger, die das Projekt mit einer spontan gegebenen, großzügigen Spende unterstützt. Dafür gebührt ihr größter Dank.“

Antragsberechtigt im Programm „Sonnenstunden“ sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (z. B. Literaturhäuser, Puppen-, Musik- und Kindertheater, Musik- und Kunstschulen) kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG, die ebenfalls gemeinnützig sind (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive), sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung (z. B.  freie Theater, musikalische Ensembles, Kulturfördervereine).

Die Kulturstiftung der Länder will Einrichtungen und Organisationen dabei unterstützen, geschützte Räume der Sorglosigkeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen. In diesen „Sonnenstunden“ sollen Kinder und Jugendliche gemeinsam kulturelle Angebote wie zum Beispiel Vorlesestunden, Konzerte, Theateraufführungen, Besuche in kulturellen Einrichtungen, Stadtspaziergänge oder Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern wahrnehmen oder sich selbst künstlerisch-kreativ betätigen können.

Dabei sind Einzelveranstaltungen ebenso förderfähig wie Veranstaltungsreihen. Ausdrücklich begrüßt werden zudem Formate, durch die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auch jungen Menschen aus Deutschland und anderen Ländern begegnen können. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt 5.000 Euro, die Mindestfördersumme sollte nicht weniger als 1.000 Euro betragen. Die Förderung kann nur zur Deckung von Sachkosten eingesetzt werden, die bei der Konzeption und Umsetzung von kulturellen Angeboten für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine entstehen. Jede antragstellende Einrichtung oder Organisation darf nur einen Antrag auf Förderung stellen. Ein Eigenanteil an den Projektkosten ist erwünscht, aber keine Fördervoraussetzung.

Weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zum Programm unter: www.kulturstiftung.de/sonnenstunden-programm-ukraine/