Der Bühnenverein hat sich im Rahmen der zurzeit laufenden Tarifverhandlungen über eine Änderung des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK) dazu entschieden, wesentliche Teile dieses Tarifvertrages zu kündigen. Von der Kündigung betroffen sind insbesondere die Vergütungsordnung und die Regelungen zur Arbeitszeit. Ebenfalls gekündigt werden die Tarifvorschriften über das 13. Monatsgehalt und das Urlaubsgeld.

Anlass der Kündigung ist die in vielen Punkten ablehnende Haltung der Musikergewerkschaft, Deutsche Orchestervereinigung (DOV), in den Verhandlungen über die Reform des TVK. Aus Sicht des Bühnenvereins können die bisherigen Vergütungen nur weiter gezahlt werden, wenn es wesentliche Änderungen im Bereich des Arbeitseinsatzes der Musiker gibt. Dabei geht es vor allem um eine stärkere Diensteauslastung in vielen Orchestern, etwa durch die Verpflichtung des Musikers, in anderen Orchestern kostenlos auszuhelfen. Ebenfalls nicht mehr zeitgemäß ist es, dass ein Orchestermusiker bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von acht Diensten in einer Woche zu höchstens neun Diensten herangezogen werden kann. Oft gibt es einen Bedarf, zwölf Dienste zu leisten. Ein Dienst dauert in der Regel zweieinhalb bis drei Stunden. Hier sind aus Sicht des Bühnenvereins dringend Änderungen erforderlich, um das Äquivalent zwischen Bezahlung und Leistung wieder herzustellen. Dienste sind vor allem Proben und Aufführungen.

Trotz der Kündigung werden die Verhandlungen fortgesetzt. Direkte Auswirkungen haben die Kündigungen nicht, da für die vorhandenen Arbeitsverhältnisse nach dem Tarifvertragsgesetz die gekündigten Regelungen uneingeschränkt nachwirken. Nur bei zukünftigen Arbeitsverträgen können Einschränkungen vereinbart werden. Auf der Grundlage des TVK werden etwa 10.000 Musiker beschäftigt.