Nach der Kündigung der Tarifverträge zum Urlaubsgeld, zur Zuwendung sowie der Vergütungs- und Arbeitszeitbestimmungen des TVK durch den Deutschen Bühnenverein (DBV) stehen den Mitgliedern der TVK-Orchester raue Zeiten bevor. Wenn es nicht gelingt, noch vor dem 1. Oktober 2005 in Tarifverhandlungen zu einem Neuabschluss der gekündigten Tarifbestimmungen zu gelangen, sind erstmals seit 1995 leider wieder Arbeitskampfmaßnahmen in deutschen Orchestern zu befürchten. Flächendeckende Warnstreiks können schon vorher nicht ausgeschlossen werden. Die geplanten Verhandlungen zur Anpassung des Aufwendungsersatzes sind vom DBV abgesagt worden.

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