Mit Erstaunen hat die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) die öffentlichen Äußerungen des Deutschen Bühnenvereins (DBV), „wesentliche Teile des Tarifvertrages für Musiker in Kulturorchestern (TVK) zu kündigen“ und die damit verbundene Polemik zur Kenntnis genommen. Kündigungen von Tarifverträgen – oder deren Teile – sind zwischen Tarifpartnern durchaus kein so spektakulärer Vorgang wie hier dargestellt, sondern tarifliches Prozedere, das auch von der DOV genutzt wird.

Es ist allerdings bedauerlich, wenn ein Fachorgan wie der DBV u. a. immer wieder versucht zu suggerieren, als Arbeitszeit des Musikers sei ausschließlich die Arbeit im Orchester anzuerkennen. Jedes Kind weiß doch, dass ohne intensives individuelles Üben und Trainieren keine Musik zu machen ist.
Der DBV sollte auch die zahlreichen Haustarifverträge - auch die, an denen er nicht beteiligt ist - zumindest kennen, mit denen die DOV vor Ort die Arbeitsregularien sehr gezielt auf die jeweiligen und mitunter sehr spezifischen Anforderungen an die Orchestermusiker ausrichtet. Im Übrigen wird sich die DOV auch auf die nächsten Gespräche mit dem DBV fachlich sorgfältig vorbereiten.

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