Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa hat heute die aktualisierte Fassung des Hygienerahmenkonzeptes für Kultureinrichtungen im Land Berlin veröffentlicht.
Das Hygienerahmenkonzept beinhaltet unter Punkt IV auch die besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen für das gemeinsame Singen in geschlossenen Räumen. Damit hat die Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Bedingungen veröffentlicht, wonach das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen nach dem grundsätzlichen Beschluss des Senats vom 21. Juli 2020 wieder möglich ist.
Der Senator für Kultur und Europa, Dr. Klaus Lederer: "Zunächst danke ich allen Beteiligten am Expert*innengespräch vom 21. Juli: Den Vertreter*innen der Chöre, der Kirchen, den Wissenschaftler*innen und Lüftungsexperten. Ihre Bereitschaft, mitzutun am Austausch und der Erarbeitung der Schutzmaßnahmen garantiert eine vernünftige Ausgewogenheit von Risikominimierung bei der möglichen Ansteckung mit dem Corona-Virus und dem Bedürfnis, in Kirchen und Chören endlich wieder gemeinsam zu singen. Jetzt kommt es darauf an, die Regelungen im Interesse von Sänger*innen und Publikum verantwortungsvoll und gewissenhaft zu berücksichtigen. So ist das Kulturerlebnis ‚gemeinsames Singen‘ auch dauerhaft wieder Kunstgenuss.“
Das aktualisierte Hygienerahmenkonzept finden Sie hier:https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/