Am 21. Juli 2020 hatte der Berliner Senat im Rahmen der Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin beschlossen, das gemeinschaftliche Singen in geschlossenen Räumen vorbehaltlich noch zu erlassender Richtlinien wieder zu erlauben. Nun liegt das Hygienerahmenkonzept für Kultureinrichtungen im Land Berlin vor, welches die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Bezug auf den Chorgesang in Abstimmung mit Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft, des Berliner Landesmusikrats, der Chorverbände, der Rundfunkchöre und der Kirchen erarbeitet hat.
Das Konzept sieht zum heutigen Zeitpunkt einen Mindestabstand von zwei Metern zwischen den Singenden vor und macht genaue Vorgaben zur Raumbelüftung. Das Tragen eines Mundschutzes auch während der Proben wird empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend.
Ralf Sochaczewsky, zuständiges Präsidiumsmitglied im Landesmusikrat Berlin für Chor, sagt:
"So können wir alle wieder mit gutem Gefühl und Gewissen zur Chorprobe gehen. Danke an die Expertinnen und Experten, Klaus Lederer und die Kulturverwaltung für die gute Zusammenarbeit!“
Die Präsidentin des Landesmusikrats Berlin, Hella Dunger-Löper, hofft: "Die gute Zusammenarbeit und die Einbeziehung aller Stakeholder sollte nun fortgesetzt werden. Der nächste Schritt wäre aus unserer Perspektive die Schaffung einer Anlaufstelle für Raummanagement, die sicherstellt, dass ab Herbst ausreichend Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die es den Chören ermöglichen, unter den vorgegebenen Bedingungen zu proben und aufzutreten.“
Zum Hygienerahmenkonzept: