Der Landesverband der Musikschulen in Schleswig-Holstein legt in seinem Positionspapier dar, dass der Einsatz von Honorarkräften an öffentlichen und gemeinnützigen Musikschulen in Schleswig-Holstein spätestens seit der neu definierten und verschärften versicherungsrechtlichen Beurteilung von Lehrkräften nach Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R – sog. „Herrenberg-Urteil“) nicht mehr rechtssicher möglich sei. Der Landesverband kommt zu dem Schluss, dass an öffentlichen Musikschulen unter Berücksichtigung der vom BSG angelegten Kriterien nun keine Rechtssicherheit mehr für Honorarverträge und Honorartätigkeiten im regulären Unterrichtsbetrieb gegeben sei.

Um die Existenz und die Vielfalt der Musikschularbeit in Schleswig-Holstein zu sichern, müssten Finanzierungsmodelle gefunden werden, um eine Überführung von Honorarverträgen in Festanstellungen zu ermöglichen. Dies könne nur durch eine massive Verbesserung der finanziellen Ausstattung gelingen. Der Landesverband fordert daher eine substanzielle Erhöhung der Landesmittel zur Rettung der schleswig-holsteinischen Musikschullandschaft.