Der Deutsche Kulturrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, ob bestehende Schrankenregelungen für Text und Data Mining die Nutzung geschützter Werke für das Training von KI-Systemen abdeckt. Seiner Ansicht nach dürfen Systeme, die von privaten Unternehmen zu kommerziellen Zwecken angeboten werden, in Deutschland sowie insgesamt in Europa in der Regel nicht auf der Basis der Schrankenregelungen entwickelt werden. Hier sieht der Kulturrat einen Vergütungsanspruch der Urheber, mit deren Werken die Systeme trainiert werden. Zudem fordert der Kulturrat eine Kennzeichnungspflicht des Verwenders von KI-Erzeugnissen, da es denkbar sei, dass KI-Erzeugnisse als Basis neuer urheberrechtlich geschützter Werke dienen könnten.
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