Die öffentlichen Kulturausgaben für Theater und Musik lagen zuletzt bei fast 3,95 Milliarden Euro. Gemeinden trugen die Ausgaben zu 54,5 %, die Länder steuerten knapp 44 % der Mittel bei.

Nach Angaben des Kulturfinanzberichts entfielen im Berichtsjahr 2017 Kulturausgaben in Höhe von knapp 3,95 Milliarden Euro auf den Bereich Theater und Musik. Gemeinden, Gemeinde- und Zweckverbände gaben knapp 2,15 Milliarden Euro für Theater und Musik aus, die Bundesländer finanzierten den Kulturbereich mit ca. 1,73 Milliarden Euro. Zusammen stellten diese Körperschaftsgruppen damit 98,3 % der öffentlichen Mittel für Theater und Musik bereit. Der Bund trug mit ca. 68 Millionen Euro einen Anteil von 1,7 %. Dies entspricht in etwa einer Verdoppelung der Bundesausgaben für diesen Kulturbereich seit 2015.

Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen
Abbildung: Öffentliche Ausgaben für Theater und Musik

Hinweis

Die Finanzdaten beziehen sich auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen.

Der Kulturfinanzbericht weist bis einschließlich 2011 Ist-Daten auf Basis der Jahresrechnungsstatistik aus. Aufgrund methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für die daraufolgenden Jahre nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; es liegen keine endgültigen Daten der Jahresrechnungsstatistik nach 2011 vor. Basis der vorläufigen Ist-Werte ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Bei der Interpretation der Zeitreihen ist zu beachten, dass aufgrund der anhaltenden Umstellung von Kameralistik auf Doppik (doppelte Buchführung in Konten) in den Gemeindeausgaben, aufgrund von Ausgliederungen von Kultureinrichtungen sowie Veranschlagungen von Finanzausgleichsmitteln die Daten nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind.

Im Hinblick auf die aufgeführten Kulturbereiche ist zudem zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. Ausgaben für musikbezogene Anteile in Bibliotheken, Museen, etc.). Die Ausgaben für weitere Kulturbereiche sind in der Statistik „Öffentliche Ausgaben für Kultur nach Kulturbereichen und Körperschaftsgruppen“ zusammengestellt.

Statistik

Fußnoten

  1. Gegenüber den Vorjahren gab der Bund 2017 deutlich mehr für Theater und Musik aus und erhöhte damit insbesondere seine Mittel für Projektförderung, beispielsweise für das Beethovenjubiläum 2020. Hinzu kommen weitere Bundesmittel für Musikausgaben, die in anderen Positionen ausgewiesen werden; so fallen die Bundesmittel für das Goethe Institut mit seinem Fachbereich Musik generell unter „Kulturelle Angelegenheiten im Ausland“.
  2. Einschließlich Stadtstaaten.
  3. Einschließlich Gemeinde- und Zweckverbände.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2020, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2020.

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