Kulturausgaben insgesamt nach Körperschaftsgruppen und Kulturbereichen 2017

Abbildung: Kulturausgaben insgesamt nach Körperschaftsgruppen und Kulturbereichen 2017
Die öffentlichen Ausgaben für Kultur betrugen zuletzt 11,4 Milliarden Euro. Mehr als ein Drittel entfielen auf den Bereich Theater und Musik, der vor allem durch Länder und Gemeinden finanziert wird.

Nach dem Kulturfinanzbericht 2020 entfielen im Berichtsjahr 2017 knapp 3,95 Milliarden der 11,44 Milliarden Euro öffentliche Kulturausgaben auf den Bereich Theater und Musik. Dies entspricht einem Anteil von 34,5 % – mehr als in allen anderen Kulturbereichen. So wurden für Museen, Sammlungen und Ausstellungen 19,1 % der Kulturausgaben getätigt, auf die Bibliotheken entfielen 14,1 % der öffentlichen Ausgaben. Die Kulturausgaben verteilten sich in besonderem Maße auf die Gemeinden (44,4 %) und Länder (38,7 %). Der Bund trug 17 % der öffentlichen Ausgaben für Kultur.

Entwicklung der Kulturausgaben insgesamt und der Ausgaben für Theater und Musik
Abbildung: Entwicklung der Kulturausgaben seit 2005

Im Jahresvergleich seit 2005 zeigt sich eine Steigerung der öffentlichen Kulturausgaben von 7,98 auf zuletzt 11,44 Milliarden Euro, wobei der Anteil der Ausgaben für den Bereich Theater und Musik im selben Zeitraum von 36,8 % auf zuletzt 34,5 % gefallen ist. Zugenommen haben hingegen die Anteile der Ausgaben für die Kulturbereiche Museen, Sammlungen und Ausstellungen (von 18,2 % auf 19,1 %), Kulturelle Angelegenheiten im Ausland (von 3,5 % auf 6 %) sowie Sonstige Kulturpflege (10,6 % auf 13,8 %), worunter u. a. die Filmförderung, die Förderung der Kultur der Vertriebenen, die Förderung von Volks- und Heimatkunde sowie die allgemeine, bereichsübergreifende Kulturförderung fällt.

Tabelle
Entwicklung der Kulturausgaben nach Kulturbereichen
Tabelle: Entwicklung der Kulturausgaben

Der Anteil der Kulturausgaben für den Bereich Theater und Musik fällt je nach Körperschaftsgruppe unterschiedlich aus. Von den Gesamtausgaben der Gemeinden (5,08 Milliarden Euro) entfielen zuletzt rund 42,3 % (2,15 Milliarden Euro) auf Theater und Musik. Bei den Ländern waren es 39 % (1,73 Milliarden Euro von 4,43 Milliarden Euro). Der Bund stellte im Jahr 2017 mit insgesamt 68 Millionen Euro 3,5 % seiner Kulturausgaben für Theater und Musik bereit. Dies entspricht in etwa einer Verdoppelung der Bundesausgaben für diesen Kulturbereich seit 2015, insbesondere durch Mittel der Projektförderung wie für das Beethovenjubiläum 2020.

Kulturausgaben insgesamt und Anteil Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen
Abbildung: Kulturausgaben insgesamt und Anteil Theater und Musik nach Körperschaftsgruppen
Tabelle
Öffentliche Ausgaben für Kultur nach Kulturbereichen und Körperschaftsgruppen
Tabelle: Öffentliche Ausgaben für Kultur nach Kulturbereichen und Körperschaftsgruppen

Hinweis

Die Finanzdaten beziehen sich – mit Ausnahme der Mittel für öffentliche Kunsthochschulen – auf Grundmittel. Diese geben den Zuschussbedarf der öffentlichen Haushalte für einen Aufgabenbereich an, d. h. sie beschreiben die Ausgaben abzüglich der vom Aufgabenbereich erzielten Einnahmen. Die Grundmittel weisen den Betrag aus, der aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus Finanzausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) bereitgestellt wird, einschließlich der investiven Maßnahmen. Datenquelle bei der Darstellung der Kunsthochschulen ist seit 2014 die Hochschulfinanzstatistik mit den darin ausgewiesenen Trägermitteln. Im Vergleich zu den Grundmitteln werden bei den Trägermitteln neben Drittmitteleinnahmen und Verwaltungseinnahmen auch Zuweisungen und Zuschüsse von den Ausgaben abgezogen. Es werden zudem nur noch ausschließlich öffentliche Kunsthochschulen berücksichtigt. Rückwirkend bis zum Jahr 2005 wurden die Finanzdaten der Kunsthochschulen entsprechend revidiert.

Der Kulturfinanzbericht weist bis einschließlich 2011 Ist-Daten auf Basis der Jahresrechnungsstatistik aus. Aufgrund methodischer Umstellungen der Kern- und Extrahaushalte können für die daraufolgenden Jahre nur vorläufige Ist-Daten ausgegeben werden; es liegen keine endgültigen Daten der Jahresrechnungsstatistik nach 2011 vor. Basis der vorläufigen Ist-Werte ist die Haushaltsansatzstatistik für die staatlichen Haushalte sowie eine Vorabaufbereitung der Gemeindefinanzstatistik für die kommunalen Haushalte. Bei der Interpretation der Zeitreihen ist zu beachten, dass aufgrund der anhaltenden Umstellung von Kameralistik auf Doppik (doppelte Buchführung in Konten) in den Gemeindeausgaben, aufgrund von Ausgliederungen von Kultureinrichtungen sowie Veranschlagungen von Finanzausgleichsmitteln die Daten nicht uneingeschränkt miteinander vergleichbar sind.

Im Hinblick auf die aufgeführten Kulturbereiche ist zudem zu beachten, dass die verschiedenen Sparten des Musiklebens nicht nur in der Kategorie „Theater und Musik“, sondern aufgrund ihrer Einbindung in größere Organisations- oder Themenkomplexe häufig auch in anderen Kategorien erfasst werden (z. B. Ausgaben für musikbezogene Anteile in Bibliotheken, Museen, kulturelle Angelegenheiten im Ausland etc.).

Statistik

Fußnoten

  1. Einschließlich Stadtstaaten.
  2. Einschließlich Gemeinde- und Zweckverbände.
  3. Wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Bibliotheken, ohne Hochschulbibliotheken.
  4. Ausgaben des Bundes für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz werden für den Kulturfinanzbericht auf Museen und Bibliotheken aufgeteilt.

Quelleninformationen

Zusammengestellt vom Deutschen Musikinformationszentrum nach: Kulturfinanzbericht 2020, hrsg. von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder, Wiesbaden 2020.

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