Die Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland wird nach voraussichtlicher Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab Anfang April ihren Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des MUS-E Projektes im Saarland nicht fortführen können. Mit einem Prüfungsergebnis der Bezirksregierung Düsseldorf von Beleglisten für ausstehende öffentliche Fördergelder wird nicht mehr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gerechnet. In den von der Stiftung eingereichten Beleglisten sind fast 18.000 Einzelbelege enthalten. Damit ist eine irgendwie geartete Freigabe von öffentlichen Geldern vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeschlossen. Eine positive Fortführungsprognose ist angesichts der Ungewissheit des Prüfungsergebnisses somit nicht darstellbar.

Das von der Stiftung betreute Projekt MUS-E, das in den meisten Schulen – mit Ausnahme des Projektes im Saarlandes, welches derzeit weiterläuft und dessen Finanzierung eigenständig ist – derzeit ruht, kann deshalb nicht fortgeführt werden. Bei MUS-E erarbeiten 232 Künstler aller Kunstformen (Tanz, Theater, Musik und Bildende Kunst) in 645 Grundschulklassen mit über 16.000 Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrern gemeinsame Projekte.

Werner Schmitt, ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der Yehudi-Menuhin-Stiftung Deutschland bedauert die Einstellung des Projekts und des Stiftungsbetriebes: „Wir hatten über viele Jahre ein hochengagiertes Team von Mitarbeitern und Künstlern, die MUS-E mit Leben gefüllt haben. Dass wir dieses erfolgreiche Projekt nun aufgeben müssen, erfüllt uns alle mit großer Trauer; nicht zuletzt für die vielen Kinder, die davon profitiert haben.“

Zur Zukunft von MUS-E im kommenden Schuljahr kann die Stiftung keine Aussage treffen, da sie als Programmorganisatorin nicht mehr existieren wird. „Ich werde aber alle Initiativen nach Kräften unterstützen, die Idee von MUS-E wieder aufleben zu lassen“, so Schmitt, der Mitbegründer von MUS-E ist, weiter.

Der Vorstand der Yehudi Menuhin Stiftung Deutschland hatte am 24. Januar
2011 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, da die fälligen Künstlerhonorare wegen nicht rechtzeitig eingegangener Fördermittel nicht zeitgerecht ausgezahlt werden konnten und die Zahlungsunfähigkeit eingetreten war.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird zum 1. April 2011 erwartet.
Danach werden sämtliche Rechtsverhältnisse vom Insolvenzverwalter aufgearbeitet. Das Verfahren kann sich über Jahre erstrecken, in denen der Verwalter Ansprüche prüfen und verfolgen wird. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens werden alle Gläubiger durch den Insolvenzverwalter in einem separaten Schreiben zur Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle aufgefordert. Ob und in welcher Höhe es zu einer Insolvenzquote für die Gläubiger kommen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen.

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