Die Stadt Würzburg hat eine Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deshalb hat die Stadt Würzburg gegenüber Jin Wang am vergangenen Freitag, 21. November 2008, die fristlose Kündigung ausgesprochen. Dies geschah auch vor dem Hintergrund des Verhaltens von Jin Wang in den vergangenen Wochen. Wir bedauern, dass es zu keiner gütlichen Einigung kam. Trotzdem hat die Stadt Würzburg mit der Beurlaubung bei vollen Geld- und Sachbezügen sowie dem Hausverbot nur zu mäßigen Mitteln gegriffen, um den Arbeitsfrieden am Mainfranken-Theater auch im Interesse der weiteren 240 Mitarbeiter sicherzustellen.

Doch statt für eine Beruhigung zu sorgen, hat Jin Wang öffentlich mit haltlosen Vorwürfen gegenüber der Stadt die Situation weiter verschärft und auch Oberbürgermeister Georg Rosenthal einer Straftat bezichtigt. Allein dadurch ist eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses undenkbar.

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Pressemitteilung dargestellt, dass es den Anfangsverdacht einer schweren Verfehlung gab: „Die Stadt hat als Dienstherrin eine Fürsorgepflicht und eine Schutzfunktion gegenüber ihren Bediensteten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben den Verdacht erhärtet, dass es im Anschluss an ein vom Beschuldigten geleitetes Konzert zur Straftat einer versuchten Nötigung zu einer sexuellen Handlung zum Nachteil einer Musikstudentin gekommen ist.“

Bei dieser Musikstudentin handelte es sich zum Zeitpunkt des Vorfalls um eine Teilnehmerin eines Kooperationsprojektes zwischen der Musikhochschule und dem Mainfranken-Theater. Dieses Projekt ist Bestandteil ihres Studiums. Die Studentin hat deshalb während dieses Projekts im Philharmonischen Orchester des Mainfranken-Theaters unter der Leitung von Jin Wang mitgewirkt. Insoweit kam Jin Wang die Funktion eines Vorgesetzten zu. Sie stand dadurch in einem eindeutigen Abhängigkeitsverhältnis und in keiner privaten Beziehung zu Jin Wang. Die Stadt Würzburg wäre mit Recht kritisiert worden, wenn sie dem massiven Vorwurf nicht nachgegangen wäre.

Die Stadt Würzburg betont, dass für den Ausspruch der fristlosen Kündigung nicht relevant war, ob das Verhalten von Jin Wang einen Straftatsbestand dargestellt hat oder nicht. Maßgeblich war vielmehr, dass das Verhalten von Jin Wang gegenüber der Studentin einen eindeutigen arbeitsrechtlichen Bezug hat. Die Stadt Würzburg musste hier handeln. Dies ist die Stadt Würzburg der Öffentlichkeit, dem Rechtsstaat und allen Beschäftigten der Stadt Würzburg schuldig.

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