"Das massenhafte Musikkopieren ist eine existenzielle Bedrohung für den Musikmarkt. Im Rahmen der Diskussion um die weitere änderung des Urheberrechtsgesetzes fordern wir deshalb u.a. die Rückführung der Privatkopie in ein Exklusivrecht", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Heute, wo Musik immer und überall uneingeschränkt zur Verfügung steht, brauchen wir Rahmenbedingungen, die die Funktionsfähigkeit der Musikmärkte national und international garantieren. Künstler und Verwerter haben Anspruch auf gerechte Vergütungen ihrer Leistungen - das ist zur Zeit nicht gegeben und muss verbessert werden."
Das Bundesjustizministerium und das Institut für Urheber- und Medienrecht veranstalten heute in München ein erstes Symposion zur Novellierung des Urheberrechtsgesetzes. Verschiedene Organisationen legen hier ihre Vorstellungen für das künftige Urheberrechtsgesetz dar. Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände, begründet in seinem Statement die Forderungen der Phonowirtschaft. Ein ausführliches Positionspapier mit den vollständigen detaillierten Vorstellungen wurde bereits dem Bundesjustizministerium übergeben.
Die Phonoverbände formulieren folgende Vorstellungen für die Gesetzesnovelle:
1. Rückführung der digitalen Privatkopie in ein Exklusivrecht
Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland mehr Musik kopiert als gekauft wird, muss die Entscheidung über Kopiermöglichkeiten in die Befugnis der Rechteinhaber zurückgeführt werden. Analoge Kopien sind zur Befriedigung privater Bedürfnisse ausreichend. Der Wunsch, einfach nur das Geld für den Kauf zu sparen, darf vom Gesetzgeber nicht länger unterstützt werden.
Ein Exklusivrecht für digitale Kopien bedeutet, dass hierfür künftig ein neuer Markt entstehen kann. Digitale Kopien können dann gegen Vergütung gekauft werden - hierbei können die Interessen von Urhebern, Verwertern, Geräteherstellern und natürlich auch Kunden gewahrt werden.
Für den wissenschaftlichen Gebrauch und für öffentliche Archive soll dagegen die digitale Kopie auch künftig zulässig sein.
2. Exklusivrecht für Sendezwecke
Heute müssen ausübende Künstler und Tonträgerhersteller hinnehmen, dass ihre Produktionen nach dem Erscheinen ohne ihre Zustimmung gesendet werden. Ihnen steht lediglich ein Vergütungsanspruch zu. In Zukunft sollen sie die gleichen Möglichkeiten erhalten, die Filmherstellern schon immer zustanden und ihnen den Aufbau einer Verwertungskette ermöglicht hat. Hierzu ist ein Exklusivrecht für Sendezwecke erforderlich.
Auch für so genannte Near-on-Demand-Dienste müssen klare Bestimmungen gelten. Das gilt z.B. für Internetangebote, die ein vom Hörer beeinflussbares Programm anbieten (z.B. Titel wiederholen oder ausschließen) oder beispielsweise nur Titel eines einzigen Künstlers anbieten und dadurch wie ein Kaufersatz wirken.
3. Effektivere Regelungen für Pirateriebekämpfung
Um illegale Musikangebote im Internet wirksam bekämpfen zu können, müssen Unzulänglichkeiten im geltenden Recht beseitigt werden. Hierzu gehören u.a.: effektive Auskunftsansprüche gegen Internet Service Provider, die dazu dienen, ein Strafverfahren zu vermeiden und direkt gegen Rechtsbrecher vorgehen zu können; die Verpflichtung der Provider, selbst gegen ihnen bekannte Gesetzesverstöße vorzugehen; die Einführung eines Verletzerzuschlags im Schadenersatzrecht, der abschreckende Wirkung für Musikpiraten entfalten soll.
Gerd Gebhardt: "Wir erwarten eine offene und vorbehaltlose Diskussion ohne Scheuklappen. Wenn wir jetzt nicht die Chance ergreifen, ausgetretene Pfade zu verlassen, werden wir den Anforderungen an das Urheberrecht im 21. Jahrhundert nicht mehr gerecht. Wir brauchen den wirksamen Schutz geistiger Leistungen, denn sie sind unser Kapital für die Zukunft unserer Gesellschaft."
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Quelle
http://www.ifpi.de