Gestern Nachmittag informierte sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Anhörung über die „Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für die Kultur in Deutschland“. Neben dem Beigeordneten für Kultur des Deutschen Städtetags Klaus Hebborn, dem Vorstandsvorsitzenden des Bundesverband Deutscher Stiftungen Dr. Wilhelm Krull, der Präsidentin von Bibliothek & Information Deutschland Barbara Lison, dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Kultursponsoring des Kulturkreises der deutschen Wirtschaft im BDI Michael Roßnagl, dem Vorsitzenden des Kulturausschuss der KMK Toni Schmid wurde der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann vom Ausschuss gehört.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass sich der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags so frühzeitig mit den Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise für die Kultur in Deutschland auseinandersetzt. Das zeigt, dass sich der Ausschuss auch als ein Frühwarnsystem versteht. Die hauptsächliche kulturpolitische Aufgabe des Bundes ist die Setzung der Rahmenbedingungen. Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise ist es wichtig, dass der Bund an den bestehenden indirekten Maßnahmen der Kulturförderung wie dem Bundeszuschuss zur Künstlersozialversicherung oder dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz festhält.
Übereinstimmend waren die angehörten Experten der Ansicht, dass sich die Finanzkrise in diesem Jahr aufgrund von verabschiedeten öffentlichen Haushalten und vertraglicher Förderzusagen Dritter noch nicht so stark auf die Kultur auswirken wird. Zugleich bestand Überstimmung, dass in den kommenden Jahren mit starken Einbrüchen sowohl in der Kulturfinanzierung als auch der Nachfrage nach kulturwirtschaftlichen Gütern und Dienstleistungen zu rechnen sein wird.
Durch das Konjunkturpaket II wird es, so waren sich die Experten einig, möglich werden, Investitionen im Kulturbereich zu verwirklichen. Zugleich wurde mit Nachdruck darauf verwiesen, dass Investitionen allein nicht reichen, sondern es vor allem darum geht, die laufenden Kosten zu decken. Hierbei schlagen vor allem die Personalkosten zu Buche.
Auf die Frage der Abgeordneten nach dem Staatsziel Kultur im Grundgesetz antworteten Klaus Hebborn, Barbara Lison und Olaf Zimmermann, dass das Staatsziel Kultur vor allem eine Signalwirkung habe. Olaf Zimmermann verwies darauf, dass es sich bei dem Staatsziel Kultur im Grundgesetz zwar um keinen juristisch einklagbaren Titel handele, es aber ein positives Signal wäre, dass die Kultur nicht zum Zahlmeister wird. Gerade wenn ab 2010 die Öffentlichen Haushalte durch die zu erwartenden Einsparungen und die fehlende Steuereinnahmen wegen der Wirtschaftskrise in Schieflage geraten, ist die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe besonders gefährdet.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Wenn nicht jetzt, wann soll dann das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankert werden. Bund und Länder können damit in der Wirtschaftskrise ein Signal setzen, wie wichtig ihnen die Kultur wirklich ist. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, das hat die gestrige Anhörung deutlich gezeigt, sind sich ihrer Verantwortung für die Kultur in der Wirtschaftskrise bewusst. Jetzt müssen den Erkenntnissen nur noch Taten folgen. Das Verhalten des Bundes gegenüber der Kultur in der Wirtschaftskrise hat Vorbildcharakter für die Länder und die Kommunen.“
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Quelle
http://www.kulturrat.de