Die GEMA übernimmt rückwirkend zum 1. Januar 2008 das Inkassomandat der Verwertungsgesellschaft Media für den Bereich Fitness- und Sportstudios. Bei der Wiedergabe von Fernseh- und Hörfunksendungen in Sportstudios werden neben den Urheber- und Leistungsschutzrechten (GEMA und GVL) auch die Rechte der Verwertungsgesellschaft Media (VG Media) genutzt. Die VG Media hat von einem Großteil der privaten Fernseh- und Rundfunkanstalten die Rechte übertragen bekommen, Funksendungen weiterzuleiten und öffentlich zugänglich zu machen.
Nach § 87 Urheberrechtsgesetz hat das Sendeunternehmen das ausschließliche Recht, seine Funksendungen weiterzuleiten und öffentlich zugänglich zu machen. Der Sportstudiobetreiber nutzt dieses Recht, wenn er Fernseh- und Hörfunksendungen durch Geräte im Sportstudio wiedergibt.
Im Vertrag der GEMA sind die Rechte der VG Media bislang nicht enthalten. Die VG Media hat nun einen Tarif aufgestellt. Dabei gilt die Vergütung unabhängig von der Größe des Fernsehgerätes oder ob die Wiedergabe mit Ton erfolgt. Die GEMA übernimmt das Inkassomandat der VG Media, so dass der Sportstudiobetreiber nun auch diese Rechte aus einer Hand erhält.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
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Quelle
http://www.gema.de