Über 70 Kulturschaffende, Künstler und Politiker aus Deutschland haben heute in Düsseldorf beschlossen, ein Weißbuch zur UNESCO-Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt zu erarbeiten. Dies ist das Ergebnis der 7. Konsultation der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt, die vom 19. bis 20. Mai im Düsseldorfer Goethe-Museum tagte. Das Weißbuch soll die Umsetzung der UNESCO-Konvention in der deutschen Kulturpolitik unterstützen. Die Konvention garantiert die Freiheit der Staaten, nationale Kultur als öffentliches Gut zu schützen.
Das Weißbuch wird unter anderem Initiativen vorstellen aus dem Bereich der Stadtkultur, der unabhängigen Kreativwirtschaft und der kulturellen Entwicklungszusammenarbeit. Welche Investitionen sind sinnvoll, um die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu fördern? Wie kann die kulturelle Infrastruktur – vor allem durch internationale Zusammenarbeit auch in Entwicklungsländern – gestärkt werden? Welche Maßnahmen sind vom Gesetzgeber notwendig? Das Weißbuch der Zivilgesellschaft wird im November 2009 vorgelegt und an den neu gewählten Bundestag übermittelt.
"Das Weißbuch soll konkrete Vorschläge für kulturpolitische Maßnahmen enthalten, wie die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland geschützt und gefördert werden kann. Es bündelt die Expertise der zivilgesellschaftlichen Akteure", sagte Verena Metze-Mangold, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission. "Artikel 11 des UNESCO-Übereinkommens betont die Rolle der Zivilgesellschaft und deren aktive Beteiligung an der Umsetzung des Übereinkommens."
Die 2. Vertragsstaatenkonferenz zur UNESCO-Konvention wird im Juni 2009 in Paris Richtlinien verabschieden, um die Konvention in den Staaten umzusetzen, die das Übereinkommen ratifiziert haben. Die UNESCO schützt mit der Konvention kulturelle Werte und künstlerische Ausdrucksformen. Kulturelle Güter dürfen demnach nicht allein den Kräften des Marktes überlassen werden. Filme, Musik oder Theater sind keine gewöhnlichen Waren. Kultur ist ein öffentliches Gut. Ihre Vielfalt dient einer nachhaltigen Entwicklung der Völker und Nationen.
Die 33. UNESCO-Generalkonferenz hat die Konvention zum Schutz der kulturellen Vielfalt am 20. Oktober 2005 verabschiedet. Inzwischen sind 98 Staaten und die Europäische Gemeinschaft der Konvention beigetreten. Deutschland hat die Konvention am 12. März 2007 ratifiziert.
Die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt begleitet die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens. Die Experten kommen aus Kultur, Verbänden, Parteien, Wirtschaft, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Forschung und Publizistik.
Absätze
Quelle
http://www.unesco.de