Die Neuregelung des Urheberrechts steht kurz vor dem Abschluss: Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft gegen die Stimmen der FDP-Fraktion angenommen. Zugestimmt wurde auch dem heftig umstrittenen Paragraphen 52a, der die Nutzung von geschützten Werke im Unterricht und in der Forschung regelt. Union und Regierungskoalition befristeten die Geltungsdauer dieses Paragraphen bis zum 31. Dezember 2006. Das neue, an das EU-Recht angepasste Urheberrecht führt ein Umgehungsverbot von Kopierschutztechniken und Digital-Rights-Management (DRM)-Systemen ein. Das Recht auf Privatkopie bei digitalen Medien bleibt formal erhalten. Experten aus Recht, Wissenschaft und Industrie kritisieren die zum Teil widersprüchlichen Aussagen des novellierten Urheberrechts. Die Koalition will noch in diesem Jahr einen Änderungsentwurf einbringen. Am Freitag findet die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Parlament statt. Die Verabschiedung des neuen Urheberrechts gilt als sicher.
Quelle: VideoWoche