Die komplizierte Einnahmesituation im Musikgeschäft interessiert Musiknutzer und Journalisten gleichermaßen brennend und das spätestens seit Filesharing zum gesellschaftlichen Thema hochstilisiert wurde. Nur so sind die unzähligen Artikel, Foren- und Blogeinträge zu den Künstleranteilen an CD-Verkäufen zu erklären. Leider sind die meisten Angaben nachlässig recherchiert und dementsprechend fehlerhaft, fast immer zu Lasten der unabhängig produzierenden Unternehmen.
Werden an den Künstler wirklich nur Centbeträge von einem für 15 im Laden gekauften Album ausgezahlt? Wir haben bei Independents und Künstlern nachgefragt und sind zu einem deutlich anderen Ergebnis gekommen. Die Befragten waren sich einig, dass der Künstleranteil nur in den seltensten Fällen unter 12% liegt. Hat der Künstler auch die Komposition und den Text verfasst, sind im Schnitt 17% des Endverkaufspreises für ihn drin, da dann auch Einnahmen aus den GEMA- Lizenzen an ihn zurückfließen. Nicht einberechnet sind die indirekten weiteren Einnahmen aus der so genannten Zweitverwertung, wie sie durch Sendung im Radio, Leermedienabgabe etc. entstehen.
Ein Künstler, der einen Plattenvertrag bei einem Independent unterschreibt, dürfte also bei einem durchschnittlichen Vertrag zwischen 1,90 und 2,60 pro verkauftem Album à 15 erzielen. Je nachdem, wie bekannt der Künstler bereits ist und wie geschickt er verhandelt, kann auch noch deutlich mehr für ihn drin sein.
Ein herzlicher Dank geht an dieser Stelle an Amke Block von audiomagnet und Thomas Schlegel von der Kanzlei Sasse und Partner, die die Angaben recherchiert die neue Berechnung aufgestellt haben.
„Wir sollten jede Chance nutzen, der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, wie die Einnahmen der Musikwirtschaft wirklich verteilt werden. Sonst setzen sich Falscheinschätzungen in den Köpfen der Musiknutzer fest und Filesharing scheint nur mehr ein Kavaliersdelikt zu sein. Jeder, der sich Musik umsonst besorgt, sollte sich darüber bewusst sein, dass Künstler und Labels ohne Rückflüsse aus dem Verkauf von physischen oder digitalen Tonträgern keine neue Musik mehr produzieren und veröffentlichen können “, kommentierte Eva Kiltz, Geschäftsführerin des VUT e.V.
„Im Gespräch mit den Labels wurde klar: es gibt keine standardisierte Einnahmeverteilung. Aber in einem waren sich alle einig: in der Regel teilen Label und Künstler die Einkünfte aus Tonträgerverkäufen fair“, so Amke Block vom Internetportal audiomagnet und Thomas Schlegel von der Kanzlei Sasse und Partner.
„Im digitalen genau wie im physischen Markt werden die Künstler in der Regel angemessen an den Einkünften der Labels beteiligt. Dennoch muss die Frage künftig beantwortet werden, wie junge, unbekannte Musiker noch Musik schaffen und davon leben sollen, wenn ihre Werke ohne Einwilligung und Kenntnis frei im Netz verfügbar sind? Hier sind Firmen wie z.B. myvideo, rapidshare, aber auch die Internet-Service-Provider wie United Internet, T-Online und Vodafone gefragt, gemeinsam Modelle mit uns – den gesprächsbereiten und nicht konzerngesteuerten Indies - zu entwickeln, um gerne auch neue Vergütungs- und lohnende Promotionkanäle zu öffnen. Bisher machen diese Konzerne mit diesen Inhalten und ihren neuen Geschäftsmodellen Profit, ohne die Kreativen angemessen zu beteiligen. Denn eines muss endlich klar werden: Auch wenn sich die Aufmerksamkeit in Einzelfällen durch kostenlose Verbreitung erhöhen lässt, können so viele Bands gar nicht auf der Welt in Konzerten auftreten oder T-Shirts verkaufen, um die Verluste aus den nicht lizenzierten Nutzungen zu kompensieren“, kommentiert Oke Göttlich, CEO und Gründer der finetunes GmbH.
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Quelle
http://www.vut-online.de