Am 25.6.2003 gab der US-amerikanische Tonträgerverband RIAA (Record Industry Association of America) bekannt, dass er erste Zivilverfahren gegen Personen vorbereitet und einleitet, die massiv Songs illegal zum Herunterladen in sogenannten "Tauschbörsen" anbieten.

Die Deutsche Landesgruppe der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) begrüßt diesen Schritt und schließt ein solches Vorgehen gegen sogenannte "heavy user" nach dem Vorbild der USA in Deutschland nicht aus. Musikangebote ohne Einwillung aller Rechteinhaber sind auch im Internet ein Verstoß gegen geltendes Urheberrecht.

Im Jahr 2002 wurden nach einer Studie der GfK allein in Deutschland über 629 Millionen Musikstücke aus zumeist illegalen Quellen heruntergeladen. Wäre diese Musik gekauft worden, hätte sie einen Umsatz von knapp einer Milliarde Euro ergeben.

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