Im Kampf gegen das illegale Fotokopieren von Noten und Liedtexten ist der VG Musikedition erneut ein wichtiger Erfolg gelungen. Die VG Musikedition konnte den Nachweis erbringen, dass ein hessischer Musikverein annähernd 900 urheberrechtlich geschützte Werke ohne Erlaubnis der Rechteinhaber für Aufführungszwecke vervielfältigt und verbreitet hatte. In einem außergerichtlichen Verfahren wurde der Musikverein verpflichtet, einen erheblichen Betrag als Schadensersatz zu zahlen.
Durch Noten-Piraterie, so Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, entstünden bei Autoren und Musikverlagen zum Teil bedrohliche Umsatzeinbußen; dadurch werde ihnen in zunehmenden Maße die notwendige Grundlage für ihre weitere schöpferische bzw. verlegerische Tätigkeit entzogen. Es sei daher dringend nötig, dem schon fast alltäglich gewordenen, illegalen Kopieren von Noten Einhalt zu gebieten. Aus diesem Grund gehe die VG Musikedition seit einiger Zeit nun intensiv gegen die „Schwarz-Kopierer“ vor.
Krauß betont aber weiter, dass die VG Musikedition viele Angebote für Musiker, Pädagogen oder Schüler bereit halte, die das Kopieren von Noten in bestimmtem Umfang erlaube. So haben beispielsweise Musikschulen und Kindergärten die Möglichkeit, durch Abschluss eines Lizenzvertrages Kopien von Noten und Liedexten herzustellen. Damit sei gewährleistet, dass gerade Kinder und Jugendliche einen schnellen und legalen Zugang zu den vielfältigen musikalischen Unterrichtsmaterialien erhalten.
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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