Die VG Musikedition und die Rundfunkanstalten der ARD haben den Sendevertrag hinsichtlich der Nutzung wissenschaftlicher Ausgaben und Editiones principes um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2016 verlängert. Durch die Vertragsverlängerung haben die ARD-Hörfunksender weiterhin die Möglichkeit, die gemäß § 70 und § 71 UrhG geschützten Ausgaben und Werke zu senden, aufzuführen und in begrenztem Umfang im Rahmen ihrer digitalen Angebote zu verwerten.
Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Wir freuen uns, dass sich die zugenommene Nutzung wissenschaftlich-kritischer Ausgaben und Erstveröffentlichungen durch den Rundfunk in Zukunft auch bei der zu zahlenden Vergütung niederschlägt.“ „Dieser Vertragsabschluss, so Krauß weiter, ist ein großer Erfolg und gleichzeitig Anerkennung für die musikwissenschaftichen Herausgeber und deren Musikverlage, die hohem finanziellen Aufwand Jahr für Jahr herausragende wissenschaftlich-kritische Editionen und bisher unbekannte Werke publizieren.“
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