Die bestehenden Pauschalverträge der VG Musikedition mit der Katholischen und der Evangelischen Kirche über die Nutzung von Werken und Ausgaben, die gemäß § 70 UrhG und § 71 UrhG urheberrechtlich geschützt sind, wurden um weitere drei Jahre (bis zum 31.12.2013) verlängert.
Die Verträge beinhalten das Recht zur öffentlichen Aufführung sowie die Berechtigung zur Aufnahme der Aufführungen auf Bild- oder Tonträger zu nicht-kommerziellen Zwecken. Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, dazu: „Damit haben Kirchengemeinden auch in Zukunft weiterhin die Möglichkeit, mehr als 8.000 wissenschaftliche Ausgaben und Erstveröffentlichungen in Gottesdiensten und Konzerten aufzuführen, ohne dass eine besondere Meldung zu erfolgen hat oder eine Genehmigung einzuholen ist.“ Zu beachten sei allerdings, so Krauß weiter, dass Voraussetzung für die Anwendung der Pauschalverträge ist, dass die Kirchengemeinde alleiniger Veranstalter der Aufführung sein muss. Ein Werkkatalog mit sämtlichen Werken und Ausgaben, die gemäß § 70 UrhG oder § 71 UrhG geschützt sind, befindet sich auf der Website der VG Musikedition (www.vg-musikedition.de).
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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