Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die VG Musikedition haben mit dem Abschluss eines neuen Lizenzvertrages im Bereich der grafischen Vervielfältigung von Noten und Liedtexten ihre langjährige Zusammenarbeit nochmals intensiviert.
Der vor wenigen Tagen unterzeichnete Lizenzvertrag ermöglicht nun auch die Herstellung von Fotokopien außerhalb des Gottesdienstes, sofern es sich um nicht-kommerzielle Veranstaltungen handelt und die Gemeinde alleiniger Veranstalter ist. Darüber hinaus wird der EKD nun auch das Recht eingeräumt, Vervielfältigungsstücke zum Zwecke der Sichtbarmachung von Liedern mit Hilfe eines Overheadprojektors (o.ä.) herzustellen oder herstellen zu lassen. Ebenfalls eingeräumt ist das Recht, Lieder und Liedtexte in Systeme der elektronischen Datenverarbeitung einzubringen, um sie anschließend mittels Beamer sichtbar zu machen.
Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Mit dem Abschluss dieses Vertrages kommen wir dem Wunsch zahlreicher evangelischer Gemeinden nach, die in ihren Gottesdiensten, aber auch in anderen Gemeindeveranstaltungen mit neuen Medien arbeiten. Durch den Abschluss dieses Gesamtvertrages ermöglichen wir den Gemeinden eine verwaltungseinfache Nutzung des Repertoires unserer Mitglieder und erreichen gleichzeitig ein hohes Maß an Rechtssicherheit, verbunden mit einer angemessenen Vergütung für die Rechteinhaber.“
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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