Die VG Musikedition beendete das Geschäftsjahr 2011 mit Gesamterträgen in Höhe von EUR 3,884 Millionen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um knapp 17 %. Diese erfreuliche Entwicklung führte zum bisher besten wirtschaftlichen Ergebnis der VG Musikedition, da gleichzeitig auch die Aufwendungen um rund 1,3 % zurückgingen, was zu einer Kostenquote von 11 % (2010: 13 %) führte.
Die Gesamtausschüttungssumme in 2011 für die Erträge aus dem Jahr 2010 lag bei EUR 3,452 Millionen. Wesentlich beigetragen zu einem erfolgreichen Geschäftsjahr haben die Einnahmen aus dem Vergütungsanspruch nach § 46 Abs. 4 UrhG (dem sog. „Schulbuch-Paragraph“), die zum ersten Mal die Millionen-Grenze überschritten. Ebenfalls stabil auf einem hohen Niveau belaufen sich die Einnahmen für die grafische Vervielfältigung von Noten und Liedtexten in Kirchen und Schulen. Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: „Wir sind einerseits zufrieden mit der finanziellen Entwicklung bezüglich der Vervielfältigungsabkommen mit Kirchen und den allgemein bildenden Schulen. Anderseits müssen wir feststellen, dass trotz erheblicher Einnahmesteigerungen im Hinblick auf das Fotokopieren in Musikschulen oder Kindergärten hier noch eine große Lücke zwischen Nutzungsverhalten und angemessener Vergütung klafft.“
Von besonderer Bedeutung, so Krauß weiter, sei im vergangenen Jahr der Abschluss eines Pauschalvertrages mit dem Freistaat Bayern über das Fotokopieren in Kindergärten gewesen, der für mehr als 8.000 Einrichtungen gilt und für jeden einzelnen Kindergarten zu Rechtssicherheit und Verwaltungsersparnis führt. Es sei zu hoffen, dass sich in diesem Jahr weitere Bundesländer dem „Modell Bayern“ anschließen werden.
Schließlich konnte die VG Musikedition in 2011 erstmals auch Einnahmen für die öffentliche Zugänglichmachung nach § 52 a UrhG (Unterricht und Forschung) verzeichnen, was neben deutlich höheren Erträgen aus den Gegenseitigkeitsabkommen mit ausländischen Schwestergesellschaften zu dem guten wirtschaftlichen Ergebnis beigetragen hat.
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
Absätze