Gemeinsam mit dem VdM und der GEMA informierte die VG Musikedition auf dem Musikschulkongress in Münster vor rund 200 Zuhörern über die Kopierlizenzen für Musikschulen sowie den Anfang des Jahres in Kraft getretenen Gesamtvertrag mit dem Verband deutscher Musikschulen.
Zunächst referierte Uwe Dorn, Direktor der GEMA, in seinem Vortrag über die Eckpunkte des Tarifs für das „Fotokopieren in Musikschulen“ und der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Verband deutscher Musikschulen (VdM). In der sich anschließenden Diskussionsrunde unter der Moderation von Friedrich-Koh Dolge, 2. Vorsitzender des VdM, gingen Christian Krauß (Geschäftsführer der VG Musikedition) und Klaus Bredl (Geschäftsführer des Landesverbands Niedersächsicher Musikschulen) auf Einzelheiten der Rechtslage und der Lizenzangebote ein. Krauß betonte, dass das Kopieren von Noten gem. § 53 Abs. 4a UrhG ohne Erlaubnis der Rechteinhaber grundsätzlich verboten sei. Mit den nun vorliegenden, verwaltungseinfachen Lizenzangeboten schaffe man für Musikschulen, Lehrkräfte und Schüler daher ein erhebliches Maß an Rechtssicherheit; gleichzeitig werde gewährleistet, dass Rechteinhaber – Autoren und Verlage – eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhielten.
Klaus Bredl unterstrich, dass es für Musikschulen selbstverständlich sei, die urheberrechtlichen Regelungen zu respektieren, nicht zuletzt seien auch viele Musikschullehrer selbst als Autoren tätig.
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