Auf der Mitgliederversammlung der VG Musikedition am 20. Mai 2014 in Kassel berichtete Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition, über ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2013. Demnach konnten die Gesamterträge – ohne die Auflösung von Rückstellungen – von EUR 5,1 Millionen auf mehr als EUR 5,7 Millionen gesteigert werden. Gleichzeitig ging die Verwaltungskostenquote von 8,1 % auf 6,6 % zurück. Die Gesamtausschüttungssumme lag in 2013 bei knapp EUR 4,5 Mio. (Vorjahr: EUR 3,06 Millionen).
Der Präsident der VG Musikedition, Dr. Axel Sikorski, erläuterte in seinem Jahresbericht, dass auch in 2013 Sonderzahlungen, die im Zusammenhang mit dem Erscheinen des neuen katholischen „Gotteslobs“ stehen, zu dem erfreulichen Geschäftsergebnis beigetragen haben, verwies aber gleichzeitig darauf, dass die Mehreinnahmen von 12 % gegenüber dem Vorjahr in erster Linie auf Ertragssteigerungen in verschiedenen Wahrnehmungssparten zurückzuführen sind, in denen es um die nicht-kommerzielle Vervielfältigung von Noten und Liedtexten geht.
Christian Krauß sieht in den erneut steigenden Einnahmen ein weiteres Indiz dafür, dass es inzwischen in vielen Bereichen, so zum Beispiel innerhalb der Evangelischen Kirche die Bereitschaft gebe, für das Kopieren von Noten eine angemessene Vergütung zu zahlen. Krauß schränkte allerdings ein: „Trotz der allgemein positiven Entwicklung müssen wir bedauerlicherweise noch immer feststellen, dass in einigen Bereichen, vor allem in den Musikschulen, aber auch in katholischen Kirchengemeinden, weiterhin kein adäquater finanzieller Ausgleich für millionenfaches Kopieren von Noten und Liedtexten seitens der Nutzer bezahlt wird.“ Ziel müsse es daher sein, so Krauß weiter, durch die Einleitung geeigneter Inkassomaßnahmen auch in diesen Bereichen in den nächsten Jahren eine positive Entwicklung in Gang zu setzen.
Neben einem vorsichtig optimistischen Ausblick auf das laufende Geschäftsjahr begrüßte Krauß die Ankündigung der neuen Bundesregierung, das System der kollektiven Rechtewahrnehmung zu stärken, und verwies abschließend auf die im April verabschiedete EU-Richtlinie für Verwertungsgesellschaften, die von großer Bedeutung für die Arbeit der Verwertungsgesellschaften sei, aber auch zahlreiche Änderungen im Satzungswerk der VG Musikedition erfordern werde.
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.
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