Die VG Musikedition konnte im Geschäftsjahr 2018 die erfreuliche wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre fortsetzen. Mit Gesamterlösen (ohne Auflösung von Rückstellungen) in Höhe von EUR 6,675 Mio. (Vorjahr: EUR 6,274 Mio.) konnten die Einnahmen gegenüber dem Jahr 2017 um rund 6,4 % gesteigert werden. Damit erreichte die VG Musikedition ihr bisher bestes Ergebnis, das auch insoweit positiv zu bewerten ist, da in 2018 erstmals seit 2011 keine Sondereinflüsse wie Vorauszahlungen für die Gesangbücher der katholischen und evangelischen Kirche zu verzeichnen gewesen sind. Die Gesamtausschüttungssumme in 2018 für die Einnahmen aus 2017 lag bei EUR 6,216 Mio., die Verwaltungskostenquote bei 8,1 % (bzw. 9,3 % inkl. der strategischen Maßnahmen).
Deutliche Ertragssteigerungen konnten u.a. in den Sparten § 46 UrhG (Sammlungen für den religiösen Gebrauch) und § 60b UrhG (Unterrichts- und Lehrmedien) von insgesamt 23 % sowie im Besonderen für das "Vervielfältigen in Musikschulen“ (+ 49 %) verzeichnet werden. Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: "Es ist für unsere Mitglieder positiv zu bewerten, dass die Einnahmen im Bereich "Musikschulen“ erneut deutlich gesteigert werden konnten. Mit inzwischen über 460 Lizenzverträgen mit Musikschulen sind wir in einem weiterhin schwierigen Marktsegment auf einem zwar guten, aber sicher auch noch langen Weg bis hin zu einer flächendeckenden Lizenzierung.“
Wichtige Weichenstellungen gab es darüber hinaus hinsichtlich der Nutzung musikalischer Werke in allgemein bildenden Schulen. Hier konnte der bestehende Gesamtvertrag zwischen der ZFS (Zentralstelle Fotokopieren an Schulen) und der Kultusministerkonferenz der Länder an die Änderungen des UrhWissG angepasst und um vier Jahre verlängert werden. Des Weiteren konnten – ebenfalls zu verbesserten Konditionen – die Pauschalverträge mit den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg für das Kopieren in Kinderbetreuungseinrichtungen verlängert werden. Für das laufende Jahr 2019 geht die VG Musikedition in den wichtigen Vervielfältigungssparten (Kirchen, Schulen, Musikschulen, Kindertageseinrichtungen) von einer Fortsetzung der insgesamt positiven Entwicklung aus.
Detaillierte Informationen zum Geschäftsjahr 2018 und zu den Erträgen in den einzelnen Wahrnehmungssparten veröffentlicht die VG Musikedition in ihrem Transparenzbericht ab Ende Mai auf ihrer Webseite unter www.vg-musikedition.de.
Zur anstehenden Abstimmung Ende März über die EU-Urheberrechtslinie stellt Christian Krauß fest: "Die geplante Richtlinie wird die Rahmenbedingungen für Urheber, Kreative und Verlage, aber auch Nutzer, in vielerlei Hinsicht deutlich verbessern. Sie ermöglicht darüber hinaus aber auch wieder eine rechtssichere Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen von gesetzlichen Vergütungsansprüchen und gestaltet viele weitere seit Jahren offene Fragen endlich rechtssicher aus.“ Im Sinne der Rechteinhaber, so Krauß weiter, sei die Verabschiedung der Richtlinie und deren nationale Umsetzung dringend und vor allem zeitnah erforderlich (siehe dazu auch hier: https://www.vg-musikedition.de/fileadmin/vgweb/public/pdf/News/Appell_JA_zur_Urheberrechtsrichtlinie.pdf).
Die VG Musikedition nimmt unter Anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.