Auf der Bundesversammlung des VdM (Verband deutscher Musikschulen) am 16. Mai 2019 in Berlin berichtete der Geschäftsführer der VG Musikedition, Christian Krauß, vor rund 250 Anwesenden über den aktuellen Stand und neue Entwicklungen hinsichtlich des seit 2018 bestehenden Rahmenpauschalvertrages zwischen VdM und VG Musikedition/GEMA.
Erfreulich sei insbesondere, so Krauß, dass inzwischen rund 340 kommunale Musikschulen dem Vertrag beigegetreten sind. Diese positive Entwicklung müsse nun mit Dynamik fortgesetzt werden. Dazu werden in diesem Jahr – gemeinsam mit der GEMA - zahlreiche regionale und überregionale Informationsveranstaltungen und Workshops durchgeführt. Krauß hob hervor, dass der seit Januar 2018 bestehende Vertrag für alle Beteiligten – Musikschulen wie Rechteinhaber – einen guten Kompromiss darstelle, der für die Musikschulen zu Rechtssicherheit führe, keine administrativen Belastungen mehr mit sich bringe und gewährleiste, dass Autoren und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke und Ausgaben erhielten.
Schließlich appellierte Krauß an diejenigen Musikschulen, die dem Vertrag noch nicht beigetreten sind: "Denken Sie an die Komponisten, Textdichter, Arrangeure, Herausgeber und deren Verleger, damit auch zukünftig die wirtschaftlichen Grundlagen für die Produktion und Veröffentlichung neuer Werke und attraktiver Ausgaben gegeben sind! Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für kreativen und abwechslungsreichen Unterricht in Musikschulen. Davon lebt die kulturelle Vielfalt in unserem Lande, in dem wie in keinem anderen Land auf dieser Welt zahlreiche Musikverlage gemeinsam mit ihren Autoren für eine wunderbare Vielfalt an pädagogischer Literatur sorgen!“
Die VG Musikedition nimmt unter anderem zahlreiche grafische Vervielfältigungsrechte, Abdruckrechte sowie die Rechte an Wissenschaftlichen Ausgaben und Erstausgaben für Musikverlage, Komponisten, Textdichter und musikwissenschaftliche Herausgeber wahr.