Im Geschäftsjahr 2016 setzte sich die positive wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre fort. In zahlreichen Wahrnehmungssparten der VG Musikedition konnten erneut Ertragssteigerungen verzeichnet werden. Gegenüber dem Vorjahr verringerten sich die Gesamterträge (ohne Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen) zwar von EUR 6,356 Mio. auf EUR 5,812 Mio. (- 8,5 %), was der Ursache geschuldet ist, dass erstmals seit drei Jahren keine Vorauszahlungen mehr für das katholische Gesangbuch ("Gotteslob“) erfolgten. Bereinigt um die Sondereffekte rund um das "Gotteslob“ sind die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um EUR 1,374 Mio. gestiegen. Die Verwaltungskostenquote lag bei 9,67 % bzw. 10,28 % inkl. der strategischen Maßnahmen (Vorjahr 9,8 %).
Vor allem in den Vervielfältigungssparten konnten die Erträge in 2016 durchgängig gesteigert werden. Besonders erfreulich ist dabei die positive Ertragsentwicklung in der Sparte "Fotokopieren in Musikschulen“, in der die Einnahmen erstmals bei über einer halben Million Euro lagen. Dazu Christian Krauß, Geschäftsführer der VG Musikedition: "Wir konnten inzwischen mit etwa 250 Musikschulen in Deutschland Lizenzverträge über das Fotokopieren unterzeichnen. Die Entwicklung der letzten zwölf Monate zeigt, dass wir uns auf einem guten und richtigen Weg befinden. Bei rund 900 Musikschulen, die Mitglied im Verband deutscher Musikschulen (VdM) sind, und 350 Musikschulen im Bundesverband freier Musikschulen (bdfm) wird allerdings auch deutlich, dass wir weiterhin viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, damit sich Musikschulen in Zukunft regelmäßig für einen Lizenzvertrag und damit gegen illegales Fotokopieren von Noten entscheiden.“
Darüber hinaus stand das Jahr 2016, in dem die VG Musikedition ihr 50-jähriges Bestehen mit einem Festakt in Berlin würdigte, ganz im Zeichen der Umsetzung zahlreicher Vorgaben des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG), mit dem u.a. die Rechte und Kompetenzen der Mitglieder bzw. der Mitgliederversammlung gestärkt wurden und das im laufenden Jahr 2017 erstmals die elektronische Teilnahme an der Mitgliederversammlung vorsieht.
Für das laufende Jahr erwartet die VG Musikedition insbesondere in den wichtigen Vervielfältigungssparten (Kirchen, Schulen, Musikschulen, Kindertageseinrichtungen) eine Fortsetzung der erfolgreichen Entwicklung. Hinsichtlich des kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs für eine Neufassung der sog. "Bildungs- und Wissenschaftsschranken“ stellt die VG Musikedition fest, dass der Gesetzesentwurf davon ausgeht, dass Verlage an den Einnahmen aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen beteiligt werden. "Eine Beteiligung der Verlage“, so Christian Krauß, "ist derzeit allerdings noch abhängig von der individuellen Zustimmung des Urhebers (§ 27 a VGG), was wiederum mit ganz erheblichen Kosten bei der internen Administrierung der Rechte verbunden ist. Vor Inkrafttreten des Gesetzes sollten daher die notwendigen europarechtlichen Regelungen für eine regelmäßige Verlegerbeteiligung geschaffen und in deutsches Recht umgesetzt werden.“
Absätze