Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, ist erfreut, dass die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmens zur Künstlersozialabgabe vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen wurde. Ein Unternehmen hatte im Jahr 2015 vor dem Bundesverfassungsgericht die Beschwerde bezüglich der Rechtmäßigkeit der Künstlersozialabgabe eingereicht. Diese Beschwerde wurde vom Bund der Steuerzahler unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht hat nun einstimmig geurteilt, dass die Verfassungsbeschwerde (I BvR 2885/15) nicht angenommen wird. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Künstlersozialabgabe sichert zusammen mit dem Beitrag der Versicherten und einem Bundeszuschuss die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung der über die Künstlersozialkasse versicherten freiberuflichen Künstler und Publizisten. Die Künstlersozialabgabe fällt an, wenn Unternehmen mit freiberuflichen Künstlern und Publizisten zusammenarbeiten. In diesem Jahr beträgt die Künstlersozialabgabe 4,2 Prozent der von den Unternehmen an freiberufliche Künstler und Publizisten gezahlten Honorare. Der Abgabesatz konnte damit erneut gesenkt werden, was auch mit der kontinuierlichen Prüfung der Unternehmen im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung zurückzuführen ist. Sie führt dazu, dass alle abgabepflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung nachkommen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Gut, dass das Bundesverfassungsgericht so klar und unmissverständlich die Verfassungsbeschwerde zur Künstlersozialabgabe zurückgewiesen hat. Deutschland ist ein Kultur- und ein Sozialstaat. Die Künstlersozialversicherung ist Ausdruck dieses Staatsverständnisses. Ich hoffe sehr, dass diese unmissverständliche Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde einmal mehr unterstreicht, dass die Künstlersozialversicherung ein fester Bestandteil des Sozialversicherungssystems in Deutschland ist. Im Entwurf des Koalitionsvertrags von CDU, CSU und SPD wird die große Bedeutung der Künstlersozialversicherung ebenfalls unterstrichen. Obskur bleibt, bei dem Versuch die Künstlersozialabgabe beim Bundesverfassungsgericht anzufechten, aber die Rolle des Bundes der Steuerzahler, der letztlich mit dieser Aktion die Privatwirtschaft auf Kosten des Steuerzahlers entlasten wollte. Denn hätte das Bundesverfassungsgericht die Künstlersozialabgabe für verfassungswidrig erklärt, hätte der Staat mit Steuermitteln die gerissene Lücke bei der Finanzierung der Künstlersozialversicherung schließen müssen, die Künstlerinnen und Künstler sind wegen ihres extrem geringen Einkommens dazu nicht in der Lage. Der Bund der Steuerzahler wird erklären müssen, warum er sich gegen die soziale Absicherung der Künstlerinnen und Künstler stellt und gleichzeitig die Interessen seiner eigenen Mitglieder mit Füßen tritt.“