Der Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist entsetzt über den von Präsident Putin geführten brutalen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und fordert dringend die Einstellung aller kriegerischen und gewaltsamen Handlungen und damit das Ende des Blutvergießens.

Putins Krieg ist ein Angriff auf die Grundprinzipien von Menschenrechten, Demokratie und Freiheit – nicht nur in der Ukraine, sondern auf der ganzen Welt. Dieser sinnlose Krieg ist auch ein schwerwiegender Angriff auf die in der UN-Kinderrechtskonvention, in der UN-Menschenrechtskonvention und in den von den Vereinten Nationen verabschiedeten „Nachhaltigen Entwicklungszielen“ (SDGs) festgelegten Rechten aller Menschen auf Frieden und Freiheit.

Der VdM setzt sich gemeinsam mit den 932 öffentlichen Musikschulen in Deutschland für Frieden, Vielfalt und Freiheit ein.

In der Kultur, wie in allen gesellschaftlichen Bereichen Deutschlands, wird auf den Krieg mit klaren Zeichen der Solidarität reagiert. Die öffentlichen Musikschulen unterstützen mit vielfältigen Angeboten und Aktionen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund des brutalen Angriffskrieges auf die Ukraine hierher flüchten mussten oder noch in der Ukraine sind. Beispiele dafür sind

  • Friedens- und Benefizkonzerte
  • Willkommensprojekte (auch in Erstaufnahmeeinrichtungen) finanziert z.B. über Projektmittel von „Kultur macht stark“ (https://www.musikschulen.de/projekte/kultur-macht-stark) oder über Fördermittel des Projekts „Heimat: Musik“ in NRW z.B. für Mutter-Kind-Angebote (https://lvdm-nrw.de/arbeitsbereiche/heimat-musik).
  • Spenden wie z.B. dem vom Landesverband der Musikschulen in NRW kurzfristig eingerichtetem Spendenkonto (https://lvdm-nrw.de/ukraine-wir-helfen) oder den aus den Medien bekannten Spendenkonten (UNICEF, ARD, ZDF, … )
  • entgeltfreie/gebührenfreie Unterrichtsangebote
  • kostenfreie Instrumentenausleihe
  • kostenfreie Aufnahme und Einbeziehung in Musikschulensembles
  • Einbeziehung geflüchteter Lehrkräfte in die Musikschularbeit
  • Einbeziehung der kulturellen Kompetenzen im Lehrkollegium (auch außermusikalisch wie z.B. durch Dolmetschen u.a.m.)
  • Einbeziehung von Elternvertretungen und Fördervereinen zur Unterstützung der Hilfsaktionen und -angebote
  • Unterstützung von musikalischen Angeboten für Geflüchtete in Kooperationen mit allgemein bildenden Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Mitwirkung in kommunalen Netzwerken der Flüchtlingshilfe
  • Aktionen von Musikschulen im Rahmen von Städtepartnerschaften
  • u.a.m. (–> Beispiele bitte an den VdM senden, danke!)

Die Musikschulen haben hierbei auch eine kulturelle Verantwortung, Ausgrenzung etwa russischstämmiger Kinder, Jugendlicher und Erwachsener zu verhindern und keine Klassenunterschiede bei Geflüchteten zuzulassen, um Versöhnung wieder zu ermöglichen.

Weitere Hilfsmaßnahmen und Spendenmöglichkeiten: