Mit der Potsdamer Erklärung (2014) haben sich die Träger der öffentlichen Musikschulen gemeinsam mit ihren Trägerverbänden auf Landes- und Bundesebene dazu bekannt, die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit und ihrer Möglichkeiten durch eine inklusive Schul- und Verbandsentwicklung zu unterstützen.

Um dies bundesweit auf Verbandsebene und in den öffentlichen Musikschulen zu befördern und umzusetzen, hat die Bundesversammlung des VdM am 1. Oktober 2021 in Kassel die strukturelle Verankerung eines Netzwerkes Inklusion im VdM, seinen Landesverbänden und Mitgliedschulen beschlossen. Dazu sollen ein Bundesnetzwerk und ein Landesnetzwerk Inklusion verankert werden, bestehend aus Mitgliedern des Bundesfachausschuss Inklusion des VdM, Inklusionsbeauftragen der Landesverbände sowie der Musikschulen, die von den Schulleitungen benannt werden.

Ziel ist es dabei, mit Hilfe dieses Netzwerkes den Anspruch der Musikschulen, die Teilhabe aller an ihrem Angebot zu ermöglichen und Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen, umzusetzen. Die organisatorische, strukturelle und pädagogische Herausforderung, Zugangsbarrieren abzubauen, um die Teilhabe an hochwertiger musikalischer Bildung zu ermöglichen, kann dabei in örtlich geprägten Schritten und unterschiedlichen Geschwindigkeiten vollzogen werden.

Eine Schlüsselrollen im inklusiven Schulentwicklungsprozess haben hierbei die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule. Denn erst durch ihr Handeln wird die Schule zu einem Modell dafür, wozu sie erzieht: zur Bereitschaft mitzugestalten, Verantwortung zu übernehmen, zu Toleranz und Kooperation.

Der VdM ruft alle Mitgliedschulen und Landesverbände auf, Inklusionsbeauftragte zu ernennen und den VdM darüber zu informieren.