Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. (VDKD) kritisiert die unvollständige Umsetzung des EuGH Urteils vom 3. Oktober 2006 durch die deutschen Finanzbehörden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem richtungweisenden Urteil vom 3.Oktober 2006 die deutsche Praxis als europarechtswidrig bezeichnet, die Gebietsfremden bei der Besteuerung den Abzug von Betriebsausgaben verweigert. In einem Erlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 5. April 2007 ist nun vorgesehen, dass die Finanzbehörden den Abzug von Werbungskosten nur gestatten, wenn diese mehr als 50 Prozent der Einnahmen betragen. „Dies ist vom EU-Recht nicht gedeckt“, so Prof. Dr. Johannes Kreile, Justitiar des VDKD. Er ergänzt: „Vielleicht versucht das BMF durch ausweichende Regelungen zu vermeiden, sich grundsätzlich mit der Frage zu befassen, ob die Quellensteuer nach §50a EStG europarechtlich nicht durch die Beitreibungsrichtlinie2001/44/EWG obsolet geworden ist.“
Bisher konnten ausländische Künstler tatsächliche Kosten für Anreise und Auftritt in Deutschland erst nachträglich durch ein aufwändiges Steuerstattungsverfahren geltend machen. Nun kann der Künstler diese Kosten bereits bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage geltend machen, wenn diese mehr als 50 Prozent der Einnahmen betragen, der Gewinn wird dann mit 40 Prozent versteuert. Die bisherige Regelung sah eine pauschale Versteuerung von 20 Prozent vor Abzug der Kosten vor. Prof. Kreile erläutert: “Zwar wird der Konzertveranstalter durch die Möglichkeit des Abzugs der Kosten im Vorfeld erstmals entlastet, dennoch ist der Verwaltungsaufwand enorm. Durch Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie bedürfte es die Haftung des Konzertveranstalters für den Steuerabzug überhaupt nicht mehr. Diese besagt, dass die Beitreibung von Steuern in einem anderen Mitgliedsstaat sehr wohl möglich ist, der deutsche Staat sich also auch an den im Ausland lebenden Künstler unmittelbar, beziehungsweise dessen Staat, wenden kann. Hier muss europäisches Recht endlich in Deutschland umgesetzt werden.“
Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 1,6 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 40 Millionen Besuchern ansprechen.
Absätze
Quelle
http://www.vdkd.de