Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen freut sich über wegweisende Urteile der Gerichte, welche Veranstaltern erlauben, kommerziell agierenden „wilden Ticketwiederverkäufern“, so genannten „Ticket-Toutern“, zunehmend den Handel zu untersagen. Bislang liegen zwei Entscheidungen der Gerichte auf Ober-, beziehungsweise Landesgerichts­ebene vor, die unter bestimmten Voraussetzungen eine wettbewerbsrechtliche Unlauterbarkeit der gewerblichen oder kommerziellen Weiterveräußerung von Tickets bejahen; ein weiteres Verfahren ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig.

„Berichte unserer Mitglieder häufen sich, dass sie von ihnen veranstaltete Konzerte ausverkauft melden müssen um dann - beispielsweise im Internet - von kommerziell betriebenen Weiterverkaufsbörsen massenweise überteuerte Tickets für eben jenes Konzert zu finden“, erklärt Michael Russ, Präsident des VDKD, und führt weiter aus: „Dies ärgert die Fans zu Recht und kann negative Folgen für das Image des Konzertveranstalters haben. Hierbei geht es uns nicht um einzelne weiterverkaufte Tickets, beispielsweise wenn der Karteninhaber am fraglichen Tag der Aufführung verhindert ist, sondern um den gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf zu deutlich überhöhten Preisen.“

Prof. Dr. Johannes Kreile, Justiziar des VDKD, ergänzt: „Im Gegensatz zu lizenzierten Weiterverkäufern schaffen Ticket-Touter eine künstliche Verknappung und damit eine Zwangslage, um dann die Tickets deutlich teurer weiter zu verkaufen.“ Beziehe der Ticket-Touter die Karten direkt beim Veranstalter, würden die Gerichte den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Veranstalters bejahen, beziehe dieser die Tickets über Dritte, müssten entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters vorliegen. Die genannten Fälle seien aus dem Bereich der Fußballspiele, ließen sich aber auf die Konzertveranstalterbranche übertragen. „Wir werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, gegebenenfalls eingreifen und unseren Mitgliedern entsprechende Handlungsempfehlungen geben“, schließt Kreile.

Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen e.V. wurde 1946 in Hamburg gegründet. Ziel des Verbandes ist die Stärkung der privatwirtschaftlich organisierten deutschen Konzertwirtschaft. Im VDKD sind rund 250 Agenturen, Konzertveranstalter und Stiftungen zusammengeschlossen, die im Bereich E- und U-Musik jährlich rund 2,0 Milliarden Euro umsetzen und ein Publikum von rund 42 Millionen Besuchern ansprechen.

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