Das US-Copyright-Office hat einen Antrag von Rundfunkbetreibern nach Aufschub der Zahlung von Online-Tantiemen zurückgewiesen. Damit müssen die Sender, die ihr Programm auch online ausstrahlen, bis zum 20. Oktober rückwirkend für die letzten vier Jahre Tantiemen nachzahlen. Die Summe ergibt sich aus dem im Sommer ergangenen Schlichterspruch, gegen den unter anderem die National Association of Broadcasters sowie die Rundfunkketten Clear Channel Communications, Cox Radio und Emmis Communications Einspruch eingelegt hatten. Sie wollten mit der fälligen Nachzahlung bis zu einem endgültigen Urteil warten. Nach Ansicht der Behörde seien die Chancen der Sender den Rechtsstreit zu gewinnen allerdings gering. Zudem erlitten die Betreiber durch die Zahlung keinen irreparable Schäden. Unterdessen berät derzeit der Senat einen Gesetzentwurf, das geringere Tantiemenraten für kleine Radiostationen vorsieht. Das US-Repräsentantenhaus hatte dem Gesetzestext vergangene Woche bereits zugestimmt.
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Quelle
http://www.musikwoche.de