US-Radios müssen für im Internet ausgestrahlte Programme zusätzliche Lizenzzahlungen an Plattenfirmen und Künstler leisten. Dies bestätigte jüngst ein Berufungsgericht in Philadelphia und schmetterte damit einen Antrag des Radioverbands National Association of Broadcasters (NAB) ab. Die Sender hatten gefordert, die simultane Übertragung ihres Programms im Internet nicht länger mit gesonderten Gebühren zu belegen, da diese durch die Lizenzzahlungen für die traditionelle Ausstrahlung bereits abgegolten sei. Dieser Meinung widersprach das Gericht und berief sich auf eine in der vieldiskutierten US-Urheberrechtsrichtlinie Digital Millennium Copyright Act festgelegte Regelung, die eine klare Unterscheidung zwischen der traditionellen und der Online-Übertragung vornimmt. Nach eigenen Angaben zahlen die Sender jährlich bereits rund 300 Millionen Dollar Lizenzgebühren an die Rechteverwerter. Seit letztem Jahr müssen sie für die Online-Übertragung zusätzlich 70 US-Cent pro tausend Hörer und Song abführen, die zu gleichen Teilen an die Rechteinhaber der Aufnahmen und die Künstler gehen. Die NAB hat angekündigt sich mit "allen Mitteln" gegen die Entscheidung wehren zu wollen.