Als eine Stärkung der Urheber wertete am Donnerstag der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg vom 18. Januar 2006, das den Musikverlegern neben der GEMA Lizenzzahlungen für die Nutzung ihrer Musik für Klingeltöne zugesteht.
“Es geht nicht an, dass die cleveren Vermarkter von Musik auf Kosten der Autoren und Musikverleger den Boom mit Klingeltönen mit dreistelligen Millionenumsätzen nutzen, um damit die Urheber und Musikverleger zu Verlierern neuer Musikauswertungen zu degradieren”, erklärte die Vorsitzende des DMV-Rechtsausschusses, Gabriele Schulze-Spahr, in Hamburg. Sie zeigte sich überzeugt, dass der Klingeltonanbieter in diesem Verfahren mit einer eventuellen Revision auch beim Bundesgerichtshof keinen Erfolg haben werde.
Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. mit Sitz in Bonn repräsentiert mit seinen mehr als 500 Mitgliedsunternehmen über 90% der deutschen Musikverlage.
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