Die aktuellen Pläne der Bundesregierung bei der Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes stoßen beim Bühnenverein auf scharfen Widerstand. Problematisch ist insbesondere das nun in Aussicht genommene Schadensersatzrecht. Danach könnten Autoren und Komponisten, deren Werke urheberrechtlich geschützt sind, demnächst vom Theater den Ersatz ihres immateriellen Schadens, also eine Art Schmerzensgeld, verlangen, wenn ihre Werke für die Aufführung über das erlaubte Maß hinaus verändert oder durch die Regie in einen völlig anderen Zusammenhang gestellt würden. Bisher bestand bei unerlaubter Änderung des Werkes lediglich das Recht, die Aufführung zu untersagen. Zu den spektakulären Fällen der letzten Jahre gehörte die Auseinandersetzung um die Aufführung „Die Weber“ im Staatsschauspiel Dresden. Auch Regisseuren stünde nach den Plänen der Bundesregierung in Zukunft ein Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens zu, wenn Inszenierungen im Zuge des Repertoirebetriebes verändert würden.

Der Bühnenverein fordert die Bundesregierung auf, das Urheberrecht in Zukunft für die Theater und Orchester praxisnah zu gestalten. Daran fehle es in vielerlei Hinsicht. Stattdessen werde mit der Änderung des Schadensersatzrechtes das Regietheater in Frage gestellt. „Man darf nicht vergessen, dass bei aller Kritik am Regietheater die Erfolge des deutschen Theaters aus dem Spannungsverhältnis zwischen Autoren und Komponisten einerseits sowie Regisseuren andererseits resultieren“, stellte der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin, heute in Köln fest.