Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Max Fuchs, der Vorsitzende des Fachausschusses Urheberrecht des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Ferdinand Melichar und der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates Olaf Zimmermann trafen gestern Nachmittag Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, MdB.

Im Mittelpunkt des Gespräches stand der Regierungsentwurf des Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft. Der Regierungsentwurf wurde vor der Sommerpause in den Deutschen Bundestag eingebracht. Im Herbst dieses Jahres stehen die Beratungen in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags und die abschließende zweite und dritte Lesung an.

Von Seiten des Deutschen Kulturrates wurde noch einmal begrüßt, dass Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen des geltenden Rechts nach wie vor zulässig sein sollen. Daraus folgt für den Deutschen Kulturrat zwingend, dass die Urheber und Leistungsschutzberechtigten eine angemessene Vergütung aus dieser erlaubten privaten Vervielfältigung erhalten. Die Vergütungsabgabe auf Speichermedien wie Computer, Drucker, Faxgeräte usw. muss eine angemessene Vergütung für diese erlaubten Vervielfältigungen gewährleisten.

Die Vertreter des Deutschen Kulturrates haben bei dem Treffen ihre Kritik an den geplanten Änderungen zur Vergütungsabgabe (§§ 54, 54a UrhG) zum Ausdruck gebracht. Sollte diese Regelung im Deutschen Bundestag angenommen werden, hieße es, dass bei jedem Speichermedium zunächst nachgewiesen werden muss, dass zu mehr als 10% urheberrechtsrelevante Kopien angefertigt werden, bevor eine Vergütungsabgabe überhaupt greift. Es ist jetzt schon vorherzusehen, dass jahrelange Rechtsstreite zwischen den Verwertungsgesellschaften, die treuhänderisch für ihre Mitglieder die Vergütungsabgabe einziehen, und den Herstellern von Speichermedien die Folge wären. Voraussichtlich über Jahre hinweg würden keine Ausschüttungen aus der Vergütungsgabe erfolgen. Darüber hinaus soll nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf eine Deckelung der Vergütungsabgabe auf 5% des Speichermediumspreises erfolgen und die Verbrauchsmaterialien nicht einbezogen werden. All dieses wird zu einer deutlichen Schlechterstellung der Künstlerinnen und Künstler führen.

Die Vertreter des Deutschen Kulturrates haben ferner deutlich gemacht, dass die Urheberrechtsreform dazu genutzt werden sollte, eine Vergütungspflicht für Kunstwerke im öffentlichen Raum einzuführen, wenn die dadurch privilegierte Nutzung zu gewerblichen Zwecken erfolgt. Heute kann jeder Postkarten, Poster und andere gewerbliche Produkte von Kunstwerken im öffentlichen Raum herstellen und verkaufen, ohne dass der Künstler eine Vergütung erhält. Bundesjustizministerin Zypries will diesen Vorschlag prüfen.

Der Vorsitzende des Deutschen Kulturrates, Prof. Dr. Max Fuchs, sagte: „Das Urheberrecht ist das zentrale Recht zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Sicherung der angemessenen Vergütung der Künstlerinnen und Künstler. Dieses Anliegen muss unseres Erachtens auch im Mittelpunkt der laufenden Urheberrechtsreform stehen. Es ist richtig, dass die private Vervielfältigung weiterhin erlaubt sein soll. Wer dieses wie wir bejaht, muss unserer Meinung nach die Vergütungsabgabe aber so gestalten, dass Künstler aus der Vergütungsabgabe eine angemessene Vergütung erhalten können. Ich freue mich, dass sich Bundesjustizministerin Zypries dem Dialog auch bei dieser schwierigen Frage nicht verschlossen hat.“

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