"Der Beschluss des neuen Urheberrechtsgesetzes verzögert sich weiter", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.
Der Bundesrat hat heute (23. Mai 2003) einen Änderungsantrag des Freistaates Bayern zu der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung des Urheberrechtsgesetzes angenommen. Darin wird neben den bereits vorgesehenen änderungen zur Verbesserung des Schutzes geistigen Eigentums in Deutschland außerdem beantragt, das Kopieren von illegalen Quellen, vor allem aus dem Internet zu untersagen - eine Forderung, die neben den Phonoverbänden auch andere Gruppierungen, u.a. der Branchenverband der Computerhersteller Bitkom erhoben hatten. Hierüber wird nun der Vermittlungsausschuss diskutieren, der sich aus Vertretern des Bundestages und des Bundesrates zusammensetzt.

"Ich erwarte, dass der Vermittlungsausschuss nun eine schnelle Entscheidung trifft", erklärt Gerd Gebhardt. "Der Änderungsvorschlag ist inhaltlich sehr sinnvoll. Wichtig ist aber, dass das Gesetz schnell in Kraft treten kann, um Urhebern und Verwertern bessere Möglichkeiten zum Schutz ihrer Werke zu bieten als bisher."
Quelle: IFPI