Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) begrüßt den von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Anfang dieser Woche vorgelegten Referentenentwurf zur Reform des Urhebervertragsrechts. Der Gesetzentwurf zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung stärkt die Durchsetzung der Rechte von Urhebern und ausübenden Künstlern gegenüber Verwertern.

„Der Gesetzesvorstoß des Justizministers ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rechtsposition von Musikern, Autoren und Journalisten“, sagt DOV-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Damit werden einige unserer langjährigen Forderungen zur Überarbeitung des seit 2002 geltenden Urhebervertragsrechts endlich erfüllt.“

Offen bleibt leider noch immer die wichtige Frage nach der angemessenen Vergütung neuer Nutzungsformen, zum Beispiel beim Streaming und Download von Musik oder Filmen. Bislang gehen die Künstler hier meist völlig leer aus. „Justizminister Maas ist dringend gefordert, sich hierfür auch auf europäischer Ebene einzusetzen, denn die Umsätze aus Streamings und Downloads sind inzwischen höher als die Erlöse aus dem Verkauf von CDs und DVDs. Die Umsätze steigen, und Künstler schauen in die Röhre. Das ist nicht fair und muss vom Gesetzgeber ebenfalls angepackt werden.“

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