Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass heute im Deutschen Bundestag die erste Lesung des Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke stattfinden wird. Der Deutsche Kulturrat hofft, dass die Gesetzgebung noch in dieser Wahlperiode abgeschlossen wird.

Bereits seit Oktober 2010 liegen Vorschläge vor, wie die Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke urheberrechtlich abgesichert werden kann. Nachdem zweieinhalb Jahre später das Bundeskabinett am 10.04.2013 den Gesetzesentwurf "Nutzung verwaister und vergriffener Werke und weiterer Änderungen des Urheberrechts" (Drucksache 17/13423) beschlossen hat, wird er heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung debattiert. Gerade auch mit Blick auf den Ausbau der Deutschen Digitalen Bibliothek ist es wichtig, dass noch in dieser Wahlperiode der gesetzliche Rahmen zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke gesetzt wird. Positiv ist, dass im Gesetzesentwurf der Bundesregierung auch die Digitalisierung vergriffener Werke geregelt werden soll. Damit wird der Gestaltungsrahmen zur Umsetzung der "Richtlinie 2012/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke" genutzt.

Dem Vernehmen nach soll bereits am kommenden Montag die öffentliche Anhörung zum Gesetzesentwurf stattfinden. Die zweite und dritte Lesung ist für die letzte Parlamentswoche (25.06. bis 28.06.2013) vor der Sommerpause geplant.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Vier Jahre gesetzestechnischer Stillstand im Urheberrecht soll nun kurz vor dem Ende der Legislaturperiode beendet werden. Das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke ist wichtig und längst überfällig. Hoffen wir, dass zumindest dieses Gesetz noch auf den letzten Metern der Legislaturperiode verabschiedet werden wird."

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