Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, die geplanten Regelungen zur Pauschalvergütung im vorliegenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft grundlegend zu überarbeiten.
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags beginnt morgen Mittwoch, den 08.11.2006 mit den Anhörungen zu diesem wichtigen Gesetzgebungsverfahren. Am Montag, den 20.11.2006 findet der zweite öffentliche Anhörung statt.

Die im Deutschen Kulturrat zusammengeschlossenen Verbände der Künstler, der Kultureinrichtungen und der Kulturvereine begrüßen, dass der Gesetzgeber nach wie vor an der Privatkopie festhält. Für den Deutschen Kulturrat folgt aus der privaten Vervielfältigung zwingend, dass die Künstler und Publizisten eine angemessene Vergütung für diese Vervielfältigungen erhalten.

Im genannten Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums wird jedoch diese angemessene Vergütung der Künstler und Publizisten in ihr Gegenteil verkehrt und die Geräteindustrie, das heißt die Hersteller von Computern, Druckern und Speichermedien, begünstigt.

Künftig soll die Abgabe, die auf alle Speichermedien wie z.B. Computer gezahlt werden muss, auf maximal 5% des Gerätepreises festgelegt werden. D.h. nicht mehr die angemessene Vergütung der Urheber steht im Mittelpunkt sondern die Marktchancen der Geräteindustrie. Darüber hinaus muss nach dem Willen des Gesetzgebers künftig erst einmal bewiesen werden, dass ein Gerät in nennenswertem Umfang zum Anfertigen urheberrechtlich relevanter Inhalte genutzt wird. Dieser nennenswerte Umfang muss durch repräsentative Studien nachgewiesen werden. Diese Regelung könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Geräteindustrie und die Verwertungsgesellschaften, als Treuhänder der Künstler und Publizisten, jeweils Gutachten erstellen und in jahrelangen Rechtsstreiten klären müssen, ob ein Gerät zur nennenswerten Vervielfältigung urheberrechtlich relevanter Inhalte genutzt wird oder nicht. So lange müssten die Urheber auf die ihnen zustehende Vergütung warten. Überdies dürfen die Verbrauchsmaterialien nicht mit einer Vergütungsabgabe belegt, obwohl allgemein bekannt ist, dass zum Beispiel Drucker äußerst preisgünstig sind und der eigentliche Gewinn mit den Verbrauchsmaterialen „Druckerpatronen" erwirtschaftet wird.

Der Deutsche Kulturrat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, den Gesetzesentwurf so zu ändern, dass wieder die Urheber und nicht die Geräteindustrie im Mittelpunkt des Urheberrechts stehen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist richtig, dass urheberrechtlich geschützte Inhalte für private Zwecke kopiert werden dürfen. Genauso selbstverständlich muss aber dann auch eine angemessene Vergütung der Schöpfer dieser Inhalte sein. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben nun die Gelegenheit, wieder diejenigen in den Mittelpunkt des Urheberrechts zu rücken, für die das Urheberrecht da ist, nämlich die Künstler und Publizisten. Sie leben vom Verkauf und der Nutzung ihrer geistigen Werke. Wer A zur Privatkopie sagt, muss auch B zur angemessenen Vergütung sagen. Der jetzige Gesetzesentwurf begünstigt einseitig die Geräteindustrie und geht zu Lasten der Künstler und Publizisten."

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