Seit sechs Jahren ist das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Kraft. Bis Frühjahr 2012 wird die Bundesrepublik Deutschland – zeitgleich mit weiteren 94 Vertragsparteien – erstmalig einen Umsetzungsbericht erstellen.

Als Fachbeitrag der Zivilgesellschaft soll dazu ein Kaleidoskop aus Projekten, Initiativen und Maßnahmen entstehen, das die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland spiegelt: Welche Chancen eröffnet die Konvention in Deutschland? Wie wurde sie bisher in und durch Deutschland umgesetzt? Mit welchen Ergebnissen? Welche Herausforderungen und Schwachstellen zeigen sich? Welche Lösungswege sind möglich?

Monitoring beginnen – aus Erfahrungen lernen

Zivilgesellschaftliche Akteure, Verbände und Gruppen, öffentlich finanzierte Organisationen und Institutionen sowie politisch Verantwortliche sind eingeladen Beispiele einzureichen, die im Sinne der UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wirken, überzeugen, inspirieren und zur Nachahmung anregen. Es geht darum, das bisherige Engagement in Deutschland in Bezug auf das Übereinkommen zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen aufzuzeigen.

Das Kaleidoskop der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen soll das bunte Spektrum an Initiativen, Maßnahmen und Projekten widerspiegeln – erfolgreiche wie auch weniger erfolgreiche bis nicht-funktionierende Praxis; fehlende, hinderliche bis förderliche Strukturen und Rahmenbedingungen.
Kriterien

Willkommen ist eine vielfältige Bandbreite von Beispielen der Zivilgesellschaft, den Institutionen und Organisationen aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst und Kultur, Bildung und Forschung, aus dem Bereich Medien und Kommunikation sowie der internationalen und Entwicklungszusammenarbeit. Im Sinne der UNESCO-Konvention gelten als Beispiele:

• kultur- und medienpolitische, künstlerische oder Bildungs-Initiativen;
• politische Maßnahmen, Strukturen und Rahmenbedingungen, die die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen bedingen (z.B. auch fiskale und/oder wirtschaftliche Politiken);
• Projekte und Programme, die den internationalen Austausch, Künstlermobilität, kulturelle Ausdrucksformen, Professionalisierung von Künstlern, Koproduktionen, Nord-Süd-Kooperationen, den Zugang zu Kultur und die Bewusstseinsbildung für kulturelle Vielfalt fördern.

Die Beispiele sollten folgende Bereiche betreffen:

• Politische Maßnahmen, Programme und Strukturen in den Feldern Kultur, Handel, Medien, Informations- und Kommunikationstechnologien und weitere relevante Politikfelder;
• Kulturelle Ausdrucksformen fördern und schützen: visuelle, darstellende Künste, kulturelle Bildung, Kulturjournalismus, Zugang zu Kunst und Kultur;
• Internationale Zusammenarbeit: Mobilität von Künstlern, Zusammenarbeit mit Kunst- und Kulturschaffenden aus Entwicklungsländern, Capacity Building im Bereich Management und Technologietransfer, Unterstützung der unabhängigen Kultur- und Kreativwirtschaft, technische und finanzielle Entwicklungshilfe, Koproduktionen und -vertrieb;
• Capacity Building: Professionalisierung von Kunst- und Kulturschaffenden, Vernetzung, Informations- und Wissenstransfer:
• Kultur und Entwicklung: Integration von Kultur in Entwicklungspolitik und -projekte;
• Informationsaustausch und -analyse: Sammlung und Verbreitung von Daten und Informationen über Rahmenbedingungen und die Situation der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, Unterstützung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit auf Verwaltungsebene, Forschung.

Die eingereichten Beispiele werden anhand der genannten Kriterien geprüft und auf dieser Webseite vorgestellt. So entsteht Schritt für Schritt ein virtuelles Kaleidoskop der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, das Ergebnisse und Herausforderungen der Umsetzung dieser UNESCO-Konvention in und durch Deutschland veranschaulicht.

Beispiele können ab sofort bis zum 31. Dezember 2011 per Formular an kaleidoskop(a)unesco.de eingereicht werden.

Diese Sammlung ist als ein Fachbeitrag zum ersten Umsetzungsbericht 2012 angelegt. Gemäß Artikel 9 der Konvention müssen die Vertragsparteien alle vier Jahre die UNESCO über die auf nationaler und internationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen informieren. Die in dem Bericht zusammengestellten Daten und Informationen sollen den Austausch von Erfahrungen und Beispielen erleichtern und so zur Umsetzung der Konvention beitragen.

Mit diesem Projekt greift die Deutsche UNESCO-Kommission Vorschläge der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt auf.

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