Nach Abschluss der Hochschulvertragsverhandlungen zwischen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Pflege und Gleichstellung und den Berliner Hochschulen wird auch die Universität der Künste Berlin die ausgehandelten Konditionen der neuen Hochschulverträge 2024 bis 2028 mittragen.
In den Verhandlungsrunden zeichnete sich zwischenzeitlich ab, dass der UdK Berlin durch veränderte Bemessungsgrundlagen im leistungsbasierten Teil der Hochschulfinanzierung jährlich ein Verlust von 2 Millionen Euro im Globalhaushalt drohte, der weitreichende strukturelle und inhaltliche Implikationen für das Hochschulprofil gehabt hätte. In der vorhergehenden Sitzung des Akademischen Senats der UdK Berlin am 9. August 2023 hatten die Mitglieder des Akademischen Senats dem Präsidenten daraufhin das Mandat erteilt, in den Verhandlungen die finanzielle Funktionsfähigkeit der Universität sicherzustellen. Die auskömmliche Finanzierung konnte jedoch am letzten Verhandlungstag durch eine Reduktion der Kappungsgrenze im zweiten Jahr und eine zusätzliche, übertragbare Sonderzahlung für den Globalhaushalt sichergestellt werden.
„Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass die Senatsverwaltung unsere Bedenken wahrnimmt und wir gemeinsam zu einer Einigung gelangen, um einen drohenden Identitätsabbau der UdK Berlin abzuwenden. Dies ist uns in konstruktiven Gesprächen gelungen und wir freuen uns daher über das Verhandlungsergebnis. Dass wir nun diese Einigung erzielen konnten, zeigt mir, dass das Land seine Verantwortung für den Wissenschafts- und Kulturstandort Berlin ernst nimmt. Die UdK Berlin ist ihrerseits gerne bereit, ihren Beitrag zu leisten und die gemeinsamen Herausforderungen der Zukunft zu meistern“, ergänzt der Präsident der UdK Berlin Prof. Dr. Norbert Palz.
Die Verträge werden im nächsten Schritt dem Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin zur endgültigen Zustimmung vorgelegt.