unisono Deutsche Musik- und Orchestervereinigung unterstützt die KEF-Empfehlung zur Beitragsanpassung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Anlass hierfür ist die Androhung einzelner Bundesländer, die anstehende Erhöhung der Haushaltsabgabe abzulehnen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) schlägt eine Erhöhung des aktuellen Beitrags von 18,36 Euro auf 18,94 Euro im Monat vor. Als das Land Sachsen-Anhalt die letzte Anpassung blockiert hatte, riefen die Sender dagegen erfolgreich das Bundesverfassungsgericht an.

„Die unisono-Rundfunkkommission fordert die Verantwortlichen in den 16 Bundesländern auf, die anstehende Erhöhung umzusetzen und der sehr moderaten KEF-Empfehlung zu folgen“, sagt unisono-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Vor dem Hintergrund der massiven Infragestellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus dem extrem rechten Parteienspektrum muss es gerade jetzt darum gehen, den Rundfunk mit seinem Kultur-, Bildungs- und Informationsauftrag auch weiterhin staatsfern und solidarisch zu finanzieren.“

Mertens abschließend: „Der Rundfunk muss – trotz notwendiger Reformen in der Organisation – gerade jetzt gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Rundfunkfreiheit und die Kunstfreiheit sind wichtige Elemente für unsere demokratische Gesellschaft. Sie zu schützen und stabil zu finanzieren sollte wichtiger sein als wahlkampftaktische Erwägungen in einzelnen Bundesländern.“

Hintergrund: unisono vertritt als Gewerkschaft und Berufsverband u.a. die Interessen der Mitglieder in den Rundfunkklangkörpern (Orchester, Chöre und Bigbands). Die unisono Rundfunkkommission, der Vertreter aus fast allen ARD-Klangkörpern angehören, hat sich am 5. Februar 2024 für die Umsetzung der KEF-Empfehlung ausgesprochen.

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