Die kleinen Tarifkommissionen von unisono und Deutschem Bühnenverein haben sich am 8. und 9. Mai 2023 in Köln auf die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem öffentlichen Dienst auf die Mitglieder der TVK-Orchester (einschließlich der Klangkörper der roc) verständigt, deren Arbeitgeber den TVÖD anwendet. Eine vom DBV geforderte Ausnahme für die Mittelsächsische Philharmonie haben wir abgelehnt.

Es sollen wie im öffentlichen Dienst zwei Tarifverträge abgeschlossen werden, einer zum Inflationsausgleich für 2023 und zwei Monate in 2024; ein zweiter zur normalen Lohnanpassung der TVK-Vergütungen ab dem 1. März 2024.

Der Inflationsausgleich sieht eine einmalige Auszahlung vor von 1.240 Euro im Juni, ggf. (wegen der erforderlichen Vorläufe bei den Bezügestellen) auch erst im Juli 2023 sowie von Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Zahlungen von jeweils 220 Euro netto. Diese Zahlungen erfolgen steuer- und sozialabgabenfrei, also „brutto für netto“. Teilzeitkräfte erhalten die Beträge nach dem jeweiligen prozentualen Umfang ihrer Tätigkeit anteilig.

Der Tarifvertrag zur Durchführung von § 19 TVK soll ab dem 1. März 2024 dann wie folgt umgesetzt werden: Die Grundvergütungen des TVK werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro und zusätzlich 5,5 Prozent erhöht. Wird hierdurch nicht eine Erhöhung von mindestens 340 Euro erreicht, wird der Erhöhungsbetrag in der Tabelle auf 340 Euro festgesetzt. Dies bedeutet eine überproportionale Vergütungsanpassung vor allem für niedrigere Vergütungen.

Ebenfalls zum 1. März 2024 werden die Tätigkeitszulagen um 11,5 Prozent erhöht.

Orchestermitgliedern mit einer festen Vergütung („Sonderverträge“) sollen – wie bisher üblich – analoge Erhöhungen gewährt werden. Hierbei kommt es allerdings auf die Einzelreglungen in den Sonderverträgen an, die unisono naturgemäß nicht bekannt sind. Hier kann im Einzelfall auszulegen sein, ob und wenn ja welche Erhöhungssätze prozentual in Einzelfall konkret anzuwenden sind. Unisono-Mitglieder mit Sonderverträgen mögen sich im Zweifel spätestens ab Umsetzung des Anpassungstarifvertrages zum 1. März 2024 in der unisono-Rechtsabteilung wegen einer Überprüfung der Anpassung melden.

Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt des endgültigen Abschlusses im TVÖD; dort läuft die Erklärungsfrist für die Gewerkschaften am 16. Mai 2023 ab. Nach dem 17. Mai soll dann der Deutsche Bühnenverein Entwürfe der o.a. Tarifverträge und der neuen Vergütungstabellen ab März 2024 vorlegen, die wir dann im Detail prüfen werden.

Wichtige Zusatzinformation

Die Mantelverhandlungen zum TVK zwischen unisono und dem Deutschen Bühnenverein (Medienrechte-Streaming, Teilzeit Tuba und Harfe, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etc.) wurden am 8. Mai 2023 überraschend und auf Wunsch des Bühnenvereins einstweilen ausgesetzt.

Hintergrund ist der Referentenentwurf der Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Arbeitszeiterfassung. Erlangt dieser im Laufe des zweiten Halbjahres ggf. Gesetzeskraft, könnten gravierende Herausforderungen für die Orchester und Theater bei der Arbeitszeiterfassung auch außerhalb von Diensten in Aufführungen und Proben und damit auf die gesamte Arbeitszeit im TVK haben. Dann würde der Bühnenverein mutmaßlich versuchen, über tarifliche Öffnungsklauseln mit unisono Sonderreglungen bei der Arbeitszeit in den Orchestern zu fordern. Erst in diesem Zusammenhang will der Bühnenverein wieder mit unisono zum TVK verhandeln.

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